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DOI: 10.1055/s-0029-1243503
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Neue Fortbildung Suchtmedizin
Publication History
Publication Date:
02 December 2009 (online)
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin
Bundesweit wurde erstmals nach Antragstellung durch die DGS Mitte August 2009 ein Fortbildungskurs Suchtmedizin für Arzthelferinnen, medizinische Fachangestellte, Krankenpflegeberufe und medizinisch ausgebildete Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt zertifiziert. In der Suchtmedizin arbeiten Ärzte eng mit den Mitarbeitern des Teams, also den Arzthelferinnen, Krankenpflegern und -schwestern, aber auch mit Sozialarbeitern und Sozialpädagogen von Beratungsstellen für Suchtkranke zusammen. Das Handeln im medizinischen Bereich in der Suchtmedizin wurde neu akzentuiert, wobei mehr als in anderen medizinischen Fachdisziplinen das Zusammenwirken der einzelnen Berufsgruppen sowohl fachliche Kooperation als auch eine gemeinsam praktizierte Grundhaltung gegenüber dem Patienten erfordert. Deshalb ist ein koordiniertes Handeln und ein angemessenes Selbstvertrauen Basis für die tägliche Arbeit.
In der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Arzthelferin und Krankenschwester werden nur im ganz geringen Maße Grundkenntnisse der Suchtmedizin vermittelt. Die Anforderungen an suchtmedizinische Arztpraxen hingegen steigen immer mehr. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement werden gefordert und sind zumindest teilweise strengen gesetzlichen Reglementierungen unterworfen, die auch beständig und kontinuierlich kontrolliert werden. Eine qualitativ hochwertige praktische Durchführung der Behandlung Suchtkranker ist ohne eine spezifische Ausbildung des gesamten Personals unmöglich.
Durch diese nun erstmals bundesweite Zertifizierung des genannten Fortbildungskurses erschließt sich vorerst für durchgeführte Kurse in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, einen 36- stündigen, berufsbegleitenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht abzuhalten, der mit einer Prüfungsarbeit und einer kurzen mündlichen Prüfung abgeschlossen wird. Die mündliche Prüfung ist nicht Bedingung, die Hausarbeit jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung. Als weitere Voraussetzungen für die Zertifizierung müssen eine Berufsausbildung als Arzthelferin oder medizinische Fachangestellte oder aber eine Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließend angemessener einschlägiger Berufserfahrung ausgewiesen werden. Es müssen mindestens 1 Jahr lang Erfahrungen in der ambulanten Suchtkrankenversorgung gesammelt worden sei.
Bei der Durchführung des Kurses sind die Zielvorgaben in Form von Handlungskompetenzen und Lernzielen wesentlich. Die Inhalte sind nach fachsystematischen Gesichtspunkten gegliedert. Eine Verbindung von Theorie und Praxis durch Anwendung methodischer Lernkriterien ist Voraussetzung. Zu beachten beim Kurs ist jeweils das Modulprinzip, so dass der Kurs sowohl als Wochenendkurs als auch als Einzelmodul erarbeitet werden kann. Die Vermittlung von kommunikativen, moderationsbezogenen und pädagogischen Kompetenzen erfolgt durch die Anwendung pädagogischer Lehrmethoden in kleineren Gruppen auch mit Rollenspielen, Fallarbeit oder Videoanalysen, weniger durch frontale Vortragsformen. Die Hausarbeit bzw. abschließende Prüfungsarbeit dient der Anwendung des Gelernten an einem selbst gewählten Thema, wobei sie fachliche, didaktische und methodische Kompetenzen in integrierter Form abbilden sollen.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat des Veranstalters, was die Endqualifikation des Endkurses attestiert. Zu beachten ist jedoch, dass diese Fortbildungsveranstaltung zwar zertifiziert ist, es sich beim Zertifikat aber nicht um einen führungsfähigen Titel handelt.