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DOI: 10.1055/s-0030-1247534
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Keine Haftung des Anästhesisten bei rein chirurgischen Komplikationen, Urteil des Landgerichts Paderborn vom 19.05.2009 – 2 O 467/06
Publication History
Publication Date:
14 October 2010 (online)
In der Entscheidung des Landgerichts Paderborn ging es um die vielfach diskutierte Frage der Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten zwischen Anästhesist und Operateur. In seinem Urteil vom 19.05.2009 hat das Landgericht Paderborn entschieden, dass dem Anästhesisten bei einer postoperativen Komplikation rein chirurgischer Natur kein Behandlungsfehler unterlaufe, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst der Anästhesiologie gehandelt habe. Mit der Information des zuständigen Chirurgen über die einsetzende Atemnot und einem regelgerecht verlaufenen Intubationsversuch habe er seine Pflicht erfüllt, da keine anderen anästhesiologischen Maßnahmen erforderlich gewesen seien.
Rechtsanwalt Dr. iur. A. Wienke
Wienke &B ecker–Köln
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