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Laryngorhinootologie 2010; 89(8): 489-490
DOI: 10.1055/s-0030-1247535
DOI: 10.1055/s-0030-1247535
Gutachten+Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Patientenaufklärung vor Struma-Rezidivoperation Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.04.2008 – 5 U 135/07 – rechtskräftig
Preoperative Patient Information for Goiter-Relapse OperationWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. August 2010 (online)
Das Oberlandesgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 14. April 2008 festgestellt, dass der Arzt vor einer beidseitigen Rezidivstrumektomie verpflichtet ist, den Patienten über das im Vergleich zur Erstoperation deutlich erhöhte Risiko einer permanenten Rekurrensparese aufzuklären. Macht der Patient geltend, er hätte sich in Kenntnis eines solchen erhöhten Risikos zunächst nur auf einer Seite operieren lassen, liegt zumindest dann ein plausibler Entscheidungskonflikt vor, wenn die Operation der anderen Seite nicht eilbedürftig war.
Rechtsanwalt Dr. iur. A. Wienke
Wienke & Becker – Köln
Sachsenring 6
50677 Köln
eMail: Awienke@Kanzlei-WBK.de