Literatur
-
1
Jäckel WH, Müller-Fahrnow W, Schliehe F.
Leitlinien in der medizinischen Rehabilitation – Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften.
Rehabilitation.
2002;
41
(4)
279-285
-
2 Ollenschläger G, Bucher HC, Donner-Banzhoff N. et al .Hrsg Kompendium evidenzbasierte Medizin – Clinical Evidence Concise.. Aus dem Englischen übersetzt von Michael Hartmann. Bern: Huber, Hogrefe; 2007
-
3
Gülich M, Wiegele C, Glattacker M. et al .
Methodische Qualität von Leitlinien in der Rehabilitation.
In:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Hrsg. Tagungsband, „Innovation in der Rehabilitation – Kommunikation und Vernetzung”, 18. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 9. bis 11. März 2009 in Münster. DRV-Schriften.
2009;
(83)
135-136
-
4
Tricoci P, Allen JM, Kramer JM. et al .
Scientific evidence underlying the ACC/AHA clinical practice guidelines.
Journal of the American Medical Association (JAMA).
2009;
301
831-841
-
5
Shaneyfelt TM, Centor RM.
Reassessment of clinical practice guidelines: go gently into that good night.
JAMA.
2009;
301
(8)
868-869
-
6
Sniderman AD, Furberg CD.
Why guideline-making requires reform.
JAMA.
2009;
301
(4)
429-431
-
7
Wienke A.
BGH: Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten.
GMS Mitt AWMF.
2008;
5
Doc 14, verfügbar unter:
http://www.egms.de
(Zugriff am 24.8.2009)
-
8 Hart D. Einleitung und Kommentar.. Baden-Baden: Nomos; 2005: 7-16
-
9
Johnson L, Stricker RB.
Attorney General forces Infectious Diseases Society of America to redo Lyme guidelines due to flawed development process.
J Med Ethics.
2009;
35
283-288
1 Fortschreibung des Positionspapiers der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) von 2002 (vgl. [1]).
2 In der AWMF sind über 150 medizinische Fachgesellschaften zusammengeschlossen. Die AWMF vertritt Deutschland auch auf internationaler Ebene (Council for International Organizations of Medical Sciences, CIOMS). Vgl. http://www.awmf-online.de. Leitlinien können unter http://www.leitlinien.net abgerufen werden.
3 Vgl.www.leitlinien.de.
4 Einzelheiten, auch zum Stand, vgl.http://www.versorgungsleitlinien.de.
5 Vgl. dazu insbesondere die bisher als „Prozessleitlinien” bezeichneten Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung unterhttp://www.drv-bund.de (Sozialmedizin und Forschung, Reha-Qualitätssicherung).
6 Deutsches Instrument zur methodischen Leitlinien-Bewertung (DELBI) von 2005/2006, ergänzt 2008. DELBI ersetzt die bisherige Checkliste „Methodische Qualität von Leitlinien”. Auch DELBI beurteilt nicht die inhaltliche Angemessenheit von Leitlinien. Vgl.http://www.delbi.de. Weitere Hinweise enthalten der Methoden-Report sowie der Methoden-Report Patientenbeteiligung zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (Stand: 2. Auflage, 2007).
7 Vgl. dazu auch den Methoden-Report Patientenbeteiligung (siehe Fußnote 6). Die „Entwicklungsstufen” der AWMF sind nicht mit den üblichen Evidenzklassen identisch, sind aber auch nicht unabhängig davon. Die Entwicklungsstufen beziehen eine zeitliche Dimension mit ein. Stufe 1 wird
als kurzfristig, die Stufe 2 als mittelfristig, die Stufe 3 als längerfristig betrachtet in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Evidenz und zusätzlichen Kriterien (alle Elemente einer systematischen Entwicklung).
8 Vgl. dazuhttp://www.awmf-leitlinien.de, Rubrik „Leitlinien-Werkzeuge”.
9 Stand 4. März 2009.
10 Vgl. auch Darstellung der Evidenzgrade im Positionspapier der DGRW von 2002 ([1], S. 280) sowie die Versorgungsleitlinien des Nationalen Programms, die sich auf unterschiedliche, aber ähnliche internationale Klassifizierungssysteme beziehen. Auf eine Wiedergabe unterschiedlicher internationaler Klassifizierungssysteme mit differenzierteren Gliederungen wird hier verzichtet.
11 Dies gilt besonders für einige der nationalen Versorgungsleitlinien, wobei zumeist eigens auf die Rehabilitation hingewiesen wird. Die Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK enthält ein ausführliches Kapitel zur Rehabilitation.
12 Ohne nicht aktualisierte Leitlinien und ohne angemeldete Leitlinien.
13 Darin sind beispielsweise auch die „Prozess-Leitlinien” der Deutschen Rentenversicherung enthalten (vgl.[3]). Dafür wurden unterschiedliche Quellen (u. a. Internetseiten, postalische Expertenbefragung) für eine Suche nach Leitlinien in der Rehabilitation herangezogen. Eine Veröffentlichung der Untersuchung ist in Vorbereitung.
14 Zum Beispiel betrage die Updatedauer bei der American Heart Association 4,6 bis 8,2 Jahre.
15 Vgl. Urteil Oberlandesgericht Naumburg vom 19. Dezember 2001, Aktenzeichen: 1 U 46/01; Urteil Landgericht Halle vom 16. März 2001, Aktenzeichen: 6 O 468/95. Vgl.[8].
16 Vgl.[9]; Gegenstand waren die Unabhängigkeit der Experten, die Berücksichtigung relevanter Literatur sowie die Patientenbeteiligung.
Korrespondenzadresse
Prof. Dr. Wilfried H. Jäckel
Universitätsklinikum Freiburg
Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin
Engelbergerstraße 21
79106 Freiburg im
Breisgau
Email: wilfried.jaeckel@uniklinik-freiburg.de