Rehabilitation (Stuttg) 2010; 49(3): 190-192
DOI: 10.1055/s-0030-1249100
Bericht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitgliederversammlung von Rehabilitation International und RI-Konferenz der Arabischen Region im November 2009 in Dubai

Rehabilitation International Assembly and International Conference of the RI Arab Region Held Nov. 2009 in DubaiR. Ernst1 , M. Schmollinger2
  • 1Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt am Main
  • 2Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, Heidelberg
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Publication Date:
08 June 2010 (online)

Die Mitgliederversammlung von Rehabilitation International (RI) fand am 9. November 2009 in Dubai unter Beteiligung von Mitgliedsorganisationen aus 36 Ländern statt. Begrüßt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Hussain Saeed Al Shaikh, Staatssekretär des Sozialministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), und Dr. Khaled Al-Muhtar, RI-Vizepräsident der Arabischen Region, sowie von RI-Präsidentin Anne Hawker und RI-Generalsekretärin Venus Ilagan.

Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung stand die intensive Diskussion zur angespannten finanziellen Situation von RI und zur Entwicklung von Strategien zu deren Überwindung. Um die Finanzkrise von RI zu bewältigen, wurde unter anderem vereinbart, die EDV-Kosten der RI-Geschäftsstelle in New York zu reduzieren. Darüber hinaus wird eine kleine Arbeitsgruppe, der auch Dr. Joachim Breuer (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV) als RI-Vizepräsident für Europa angehört, in den nächsten Monaten Strategien entwickeln, wie neben weiteren Einsparpotentialen auch zusätzliche neue Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden können. So wurde z. B. vorgeschlagen, die Bergbauindustrie in Australien um Spenden zu bitten oder zukünftig RI-Mitgliedern attraktive Vorauszahlungsbedingungen einzuräumen.

Jan Monsbakken, stellvertretender europäischer Vizepräsident und Leiter der Projektgruppe „RI-Strategieplan”, betonte in seinem Bericht, dass für die Reduzierung der Kosten eine noch stärkere Professionalisierung der Arbeit von RI notwendig sei. Die qualitative Verbesserung der Verbandsarbeit und die weltweite Gewinnung neuer RI-Mitglieder werden in den nächsten Jahren von besonderer Bedeutung sein. Zudem ist geplant, Veranstaltungen durchzuführen, um mehr Einnahmen für die Arbeit von RI zu generieren. Außerdem überarbeitet die New Yorker RI-Geschäftsstelle den Internetauftritt von RI, indem dieser barrierefreier und übersichtlicher gestaltet wird. Daneben soll ein nur für RI-Mitglieder zugänglicher Bereich mit Datenbanken geschaffen werden.

Auch das umfangreiche Fachwissen der RI-Experten wird zukünftig noch stärker genutzt und vernetzt werden. Einen weiteren Schwerpunkt für RI wird die Zusammenarbeit mit der 2007 eigens gegründeten RI-Stiftung darstellen.

Um die Organisation von RI einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde ein Video über die Inhalte und die Arbeit von RI auf der Mitgliederversammlung vorgestellt. Dieses englischsprachige Video kann von der RI-Homepage kostenlos heruntergeladen werden.

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mitgliederversammlung in verschiedenen Workshops über neue Ideen und Ansätze für die Arbeit von RI. Themen waren z. B.:

Katastrophenmanagement und behinderte Menschen – in besonderem Zusammenhang mit dem Klimawandel, Rehabilitation/Habilitation – Umsetzungsfragen zu Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention und Verbesserung der Vernetzung innerhalb von RI.

Nach Abschluss der Assembly trafen sich im Arbeits- und Sozialministerium der VAE die verschiedenen RI-Kommissionen. Unter Vorsitz von Dr. Mukherjee (Indien) tagte die auf Rehabilitation als Aufgabe des Gesundheitswesens konzentrierte Commission on Health and Function. Dr. Grabois (USA) gab in dieser Sitzung zuerst einen Rückblick über die bisherigen Projekte. In den letzten Jahren wurden verschiedene Positionspapiere erarbeitet, auch konnte ein Projekt aus 2008 zur gemeindebezogenen Rehabilitation vorgestellt werden. In den USA wurde eine Aktion gestartet, um die Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) im Gesundheitswesen weiter zu fördern. Hier wird für die Zukunft großer Bedarf gesehen, da deren Nutzung oft noch als zu kompliziert angesehen wird. Die Mitglieder der Kommission sprachen sich dafür aus, künftig wieder stärker den Fokus auf wissenschaftliche Arbeitstreffen zu legen. Auch die Kooperation mit anderen Organisationen sei verstärkt anzustreben. So wurde vorgeschlagen, zukünftig mit der International Society of Physical and Rehabilitation Medicine (ISPRM) zu kooperieren, die gute Kontakte zur Weltgesundheitsorganisation besitzt. In Kooperation mit der RI Social Commission ist geplant, bei der nächsten RI-Regionalkonferenz im November 2010 in Kopenhagen einen gemeinsamen Workshop zum Thema ICF anzubieten. Die Artikel 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Implementierung in den einzelnen Ländern sollen dabei diskutiert werden.

Die Bewerbung von Dr. Hanno Irle (Deutsche Rentenversicherung Bund) zum stellvertretenden Leiter der Commission on Health and Function wurde per Akklamation angenommen. Die Mitglieder dankten dem deutschen Nationalsekretariat, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), für ihre Unterstützung dieser Nominierung und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Dr. Irle.

Ebenso wurde in der Commission on Leisure, Recreation and Physical Activities der Aufnahme des deutschen Kandidaten, Reinhard Schneider vom Deutschen Behinderten-Sportverband (DBS), zugestimmt, der beim DBS als Vizepräsident für Rehabilitationssport fungiert und – z. B. über das Paralympische Komitee – eigene internationale Erfahrungen bei RI einbringen wird.

Auch die Commission on Policy and Services, die sich um rechtlich-organisatorische Aspekte von Rehabilitation kümmert, tagte in Dubai unter dem Vorsitz von Dr. Veijo Notkola (Finnland). Dort ging es dieses Mal hauptsächlich um die vergleichende Betrachtung von europäischen Strategien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der beruflichen Rehabilitation. Spezielle Programme und Projekte aus Finnland, Norwegen und Deutschland, die für behinderte Menschen, die bislang als dauerhaft erwerbsunfähig galten, neue Zugänge zum ersten Arbeitsmarkt öffnen sollen, wurden vorgestellt.

Da alle diese Initiativen sich angesichts der dringlichen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zunächst auf den Aspekt „Beschäftigungsfähigkeit” konzentrieren, wurde dazu eigens betont, dass der allgemeine berufliche Bildungsanspruch behinderter Menschen, wie er etwa in den Staaten Europas garantiert wird, dadurch nicht ausgehebelt werden darf. Dieser beschränke sich eben nicht nur auf gezielte Einübung von Fertigkeiten für einen bestimmten, vorher gesuchten Arbeitsplatz, sondern bedeutet mehr, nämlich das Recht der Betroffenen auf breite Förderung aller Begabungen, die im Berufsleben nützlich sein können, sowie auf das Erreichen des jeweils höchsten möglichen (formalen) Berufsabschlusses. Nur dies mache behinderte Bewerber schließlich zu echten Teilnehmern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und biete Voraussetzungen für einen beruflichen Werdegang.

Eine hoffnungsvolle Entwicklung ist aber beispielsweise auch das auf die Beschäftigungsfähigkeit gerichtete deutsche Programm der unterstützten Beschäftigung für einen bestimmten Personenkreis. Hier wird zuerst ein konkreter Arbeitsplatz bei einem dafür aufgeschlossenen Arbeitgeber gesucht, erst dann beginnen das arbeitsplatzbezogene Training, die kooperative Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten, die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des neuen Mitarbeiters usw. Ein persönlicher Unterstützer steht dem Betroffenen und damit auch dem Betrieb dafür zur Verfügung.

Weitere Kommissionen von RI, so die mit der Barrierefreiheit befasste International Commission on Technology and Accessibility (ICTA) und die pädagogisch ausgerichtete Education Commission, haben ebenfalls getagt, wobei zumeist einzelne Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzbarkeit im Zentrum der Beratungen standen.

Korrespondenzadresse

Dr. Regina Ernst

Bundesarbeitsgemeinschaft für

Rehabilitation e. V. (BAR)

Solmsstraße 18

60486 Frankfurt am Main

Email: regina.ernst@bar-frankfurt.de

Martin Schmollinger

Deutsche Vereinigung für

Rehabilitation e. V. (DVfR)

Friedrich-Ebert-Anlage 9

69117 Heidelberg

Email: m.schmollinger@dvfr.de