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DOI: 10.1055/s-0030-1249448
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Lokale Versorgungsituation maßgeblich für Verlegung des Vertragsarztsitzes
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. April 2010 (online)
Im Laufe des Berufslebens eines vertragsärztlich tätigen Radiologen kann aus privaten und beruflichen Gründen das Bedürfnis entstehen, den Vertragsarztsitz zu verlegen. Grundsätzlich sieht die Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) das Recht des Arztes vor, dass dieser den Vertragsarztsitz auf Antrag bei dem Zulassungsausschuss seiner Kassenärztlichen Vereinigung verlegen kann. Der Zulassungsausschuss darf die Verlegung nur verweigern, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dieser entgegenstehen. Den Nachweis der Ablehnungsgründe, die maßgeblich aber nicht ausschließlich in der lokalen Versorgungssituation liegen können, hat der Zulassungsausschuss zu erbringen, gelingt dies nicht, muss er die Verlegung genehmigen.
Rechtsanwälte Wigge
René T. Steinhäuser Rechtsanwalt
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