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DOI: 10.1055/s-0030-1251493
Darmperforation durch Verabreichung eines Klysmas – Pflegekraft wurde wegen fehlerhaften Handels (mit) zur Haftpflicht herangezogen
Publication History
Publication Date:
16 March 2010 (online)
Zusammenfassung
In einer Streitsache wurde klargestellt, dass nicht der anordnende Arzt die Verantwortung für eine fehlerhafte Verabreichung eines Klysmas durch eine Pflegfachkraft trägt, sondern die Pflegekraft im Rahmen ihrer Durchführungsverantwortung eigenständig und in vollem Umfang haftet. Damit wurde erneut in eindrucksvoller Weise der Grundsatz „Wer handelt, der haftet” bestätigt. Bei einer rechtmäßigen Übertragung (Delegation) behandlungspflegerischer Maßnahmen auf Pflegekräfte beschränkt sich in aller Regel die Haftung des anordnenden Arztes auf die Diagnose- und Therapieentscheidungen (Anordnungsverantwortung).
Werner Schell
URL: http://www.wernerschell.de
URL: http://www.pflegerechtportal.de