Laryngorhinootologie 2010; 89(5): 258-259
DOI: 10.1055/s-0030-1254187
Referiert und diskutiert

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

Moderne Bestrahlungstechniken beim Zungengrundkarzinom – Behandlungschancen verbessern

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
10. Mai 2010 (online)

 

Die chirurgische Behandlung des Zungengrundkarzinoms führt häufig zu Morbidität und deutlichen Einbußen an Lebensqualität. Eine Alternative bietet die kombinierte Radiochemotherapie mit anschließender interstitieller Brachytherapie. Die Ergebnisse sind ermutigend, wie eine retrospektive Studie der Universität Pittsburgh zeigt. Head Neck 2009; 31: 1431–1438

Cano et al. haben die Daten von 88 Patienten ausgewertet, die wegen eines primären Zungengrundkarzinoms (T1/T2: n=37; T3/T4: n=51) mittels simultaner Radiochemotherapie und interstitieller Brachytherapie (Iridium-192) behandelt wurden. 71 Patienten hatten zervikale Lymphknoten-Metastasen (N1–N3).

Die externe Bestrahlung erfolgte mit einer Gesamtdosis von durchschnittlich 62,4Gy (tägliche Fraktionen von 1,8–2Gy). Simultan erhielten die Patienten Zytostatika, entweder als Einzelsubstanz oder als Kombination aus Carboplatin/Paclitaxel (n=55) bzw. Cisplatin/5-FU (n=12). Nach einer Pause von 2–5 Wochen wurde die interne Bestrahlung (bifraktioniert über 3 Tage) angeschlossen, die bei den ersten 11 Patienten noch als Low-Dose-Rate-, später dann als High-Dose-Rate-Brachytherapie erfolgte (Gesamtdosis 18–29,5Gy).

Nach 3 Jahren waren 81% der Patienten noch am Leben. Das krankheitsfreie Überleben betrug 69,5%, die lokoregionale Kontrollrate 80%. 16 Patienten entwickelten ein lokoregionales Rezidiv, 9 Patienten Fernmetastasen. Die meisten Patienten tolerierten die Brachytherapie gut. Drei Patienten entwickelten eine Mukositis Grad 3/4, 2 klagten über Übelkeit/Erbrechen und 3 über Durchfall. In 6 Fällen kam es bei der Entfernung des Brachytherapiekatheters zu einer leichten Blutung. Langzeitkomplikationen waren selten. Bei 4 Patienten traten deutliche Nekrosen oder Ulzerationen auf, die zu Beeinträchtigungen des Sprech- und Schluckvermögens führten. In 3 Fällen konnte das Tracheostoma nicht zurückverlegt werden, 2 Patienten benötigten auf Dauer eine Ernährungssonde.

Eine Neck-Dissektion war nur dann vorgesehen, wenn sich Halslymphknoten-Metastasen als therapierefraktär erwiesen oder aber neu auftraten. Aufgrund eines entsprechenden Verdachts (klinische Untersuchung, PET/CT) wurden 7 Neck-Dissektionen bei 6 Patienten durchgeführt. Fünf der 6 Patienten blieben krankheitsfrei. In 3 der 7 Operationspräparate wurden keine Krebszellen gefunden.