Zeitschrift für Palliativmedizin 2010; 11(3): 105-107
DOI: 10.1055/s-0030-1254267
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Publication Date:
25 May 2010 (online)

 

Selbstbestimmung am Lebensende
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Petra Vetter

2009, 136 Seiten, 9,80 €, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart

ISBN: 978-3-415-04332-9

Das Werk führt durch alle Bereiche, die für die Selbstbestimmung am Lebensende wissenswert sind: Grundsätze ärztlicher Behandlung, Patientenautonomie, Sterbehilfe, Patientenverfügung. Bei allem wird das Bundesgesetz vom 18.06.2009 berücksichtigt, das das Rechtsgebiet der Patientenverfügung erstmals gesetzlich geregelt hat.

Als Grundsätze ärztlicher Behandlung werden ärztliche Indikation und Einwilligung des Patienten herausgestellt, denn nur wenn beides vorliege, könne die Behandlung rechtmäßig sein. Als Begründung wird überzeugend das grundgesetzlich gesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit herangezogen. Für den Konfliktfall zwischen Arzt und Patientenvertreter wird der gute Rat gegeben, den Arzt- oder Krankenhausvertrag zu kündigen und damit die bisherige ärztliche Behandlung zu stoppen, was allerdings starker Nerven bedürfe. Konsequent betont die Verfasserin das Recht auf menschenwürdiges Leben und Sterben. Dabei legt sie Wert auf das richtige Verständnis der oft falsch gebrauchten Begriffe passive / aktive und indirekte / direkte Sterbehilfe.

Beim Hauptthema Patientenverfügung rät die Verfasserin richtig, darin nicht unerwünschte, unzählig denkbare Krankheiten aufzuführen, sondern als deren Folgen unerwünschte, wenige Zustände. Für die Form - nun zwingend schriftlich - empfiehlt sie wegen besserer Lesbarkeit Druckschrift oder - überraschenderweise - nur Ankreuzen vorformulierter Texte. So ist auch der im Anhang enthaltene und auf Din-A-4-Größe beigefügte Textvorschlag einer Patientenverfügung aufgebaut. Die Fälle, für die sie gelten soll, sind begrenzt auf den begonnenen Sterbeprozess oder Zustände aufgrund Gehirnschädigung oder -abbau. Weitere Wahlmöglichkeiten fehlen leider, auch ein Hinweis auf die bekannte Christliche Patientenverfügung, deren Reichweite bisher grundsätzlich auf den begonnenen Sterbeprozess begrenzt ist.

Mit Recht wird empfohlen, außer der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder für die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu sorgen. Bei vielem lässt die Verfasserin ihre praktischen Erfahrungen als Fachanwältin für dies alles einfließen. So berichtet sie über viele Widerstände, auf die sie bei ihren Gesprächen mit Ärzten, Pflegekräften und Heimleitungen gestoßen ist. Daher auch ihre Skepsis, ob frühere Unwissenheit und Unsicherheit nun gewichen sind.

Nicht gut gelungen, ist die Behandlung der gesetzlichen Betreuung, weil sie nicht geschlossen dargestellt, sondern an über 30 Stellen verstreut behandelt wird. Dem umfangreichen Vorschlagstext für eine Patientenverfügung steht keiner für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zur Seite. Die im laufenden Text eingestreuten Gesetzestexte sind entbehrlich, weil im Anhang ohnehin erschöpfend abgedruckt. Dort sind auch Berichte, Adressen und ein Sachregister zu finden. Im Ergebnis ist das Werk als praktisches Handbuch für Bürger, Ärzte. Pflegekräfte und Heimleitungen zu empfehlen.

Dr. jur. Gerd Frost, Felde