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physiopraxis 2010; 8(6): 44-46
DOI: 10.1055/s-0030-1262235
DOI: 10.1055/s-0030-1262235
physiospektrum
Kontrollzwang bei Rezepten – Der Schwarze Peter liegt leider bei Ihnen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. Juli 2010 (online)

Günstig wäre es, wenn sich Ärzte beim Ausstellen von Rezepten immer an den Heilmittelkatalog hielten. Dann könnten Therapeuten auf die Vollständigkeit und Plausibilität der Verordnung vertrauen. Doch die Realität sieht anders aus. Um Leistungen von Krankenkassen voll vergütet zu bekommen, müssen Physiotherapeuten jedes Rezept prüfen. Ein Überblick über typische Fehlerquellen.


Daniel Haardt, Diplom-Informatiker (FH), arbeitet seit 2006 bei der opta data Abrechnungs GmbH. Seit 2009 ist er im Leistungs- und Vertragsmanagement Heilmittel tätig mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit mit Schnittstelle zur Abrechnung von Heilmittelerbringern.
- Abkürzungen von Heilmitteln