Frauenheilkunde up2date 2010; 4(5): 323-342
DOI: 10.1055/s-0030-1262612
Geburtshilfe und Perinatalmedizin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

Geburtshilflicher Ultraschall von der 13. bis zur 24. SSW

D. Varga, G. Buck, R. Kreienberg, G. Sauer
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
25. Oktober 2010 (online)

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Kernaussagen

Die 2. Ultraschalluntersuchung gemäß den Mutterschaftsrichtlinien im 2. Trimenon umfasst zunächst unverändert die korrekte Biometrie sowie die Bestimmung des Plazentasitzes und der Fruchtwassermenge. Auffälligkeiten dieser Untersuchung können viele hilfreiche Hinweise auf das Vorliegen fetaler Organpathologien und / oder chromosomaler Störungen geben. Die korrekte Einstellung der BIP und FOD sowie die Ausmessung des Kleinhirns und der Cisterna magna vermögen einen Großteil der Fehlbildungen im Bereich des Schädels, des Gehirns und der Wirbelsäule aufzudecken. Auch die Dokumentation des Vierkammerblickes, orientiert zur gleichen Seite wie die Magenblase, erlaubt in gut 60 % der Fälle den Ausschluss von Herzfehlern. Dies würde somit zu einer Detektionsrate führen, die in einem Normalkollektiv ohne bekannte Risikofaktoren anzustreben und zu erreichen wünschenswert wäre. Ein Markerscreening auf chromosomale Störungen im Rahmen des Zweittrimesterscreenings gemäß den Vorgaben ist nicht vorgeschrieben und somit in einem Normalkollektiv nicht von nachgewiesenem Nutzen. Lediglich bei bestimmten Indikationen wie maternalem Alter über 35 Jahre, auffälligem Triple-Test oder einer Risikoanamnese ist die Suche nach Markern zur Bestimmung eines individuellen Risikos für das Vorliegen fetaler chromosomaler Störungen von Nutzen.

Generell gilt, dass nach Diagnose einer Auffälligkeit im Rahmen des Screenings ein Ausschluss von Fehlbildungen an einem Zentrum der Stufe II / III durchgeführt werden sollte.

Literatur

Prof. Dr. med. G. Sauer

Universitätsfrauenklinik Ulm

Prittwitzstraße 43

89075 Ulm

eMail: georg.sauer@uniklinik-ulm.de