RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0030-1263348
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Pflicht des Arztes zur Erinnerung des Patienten an Termin bei Nichterscheinen zur Nachkontrolle?
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 24.06.2010 Physicians’ responsibility to remind patients after failure to keep their follow-up appointmentsPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Oktober 2010 (online)

Problem
Fälle, in denen der Patient nach Wiedereinbestellung durch den Arzt zur Nachkontrolle im Anschluss an eine Erstkonsultation oder nach einer Behandlung nicht erscheint, sind erfahrungsgemäß in der Praxis keine Seltenheit. Für den Arzt stellt sich hier die Frage, ob er verpflichtet ist, den Patienten telefonisch oder schriftlich zur Wahrnehmung des für notwendig erachteten weiteren Untersuchungstermins aufzufordern. Ein solcher Fall war Gegenstand eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 24.06.2010 – 5 U 186/10.
Dr. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe
eMail: buero@rechtsanwalt-rieger.de