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DOI: 10.1055/s-0030-1265232
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Versorgungsqualität – Auch Arztpraxen müssen ran
Publication History
Publication Date:
17 August 2010 (online)
Das bundesdeutsche Gesundheitswesen wird erstmals Langzeitdaten zur Versorgungsqualität erheben – sektorübergreifend über die Grenzen von Kliniken und Praxen hinweg.
Nein, Mehrbelastung für Ärzte und Krankenhäuser sei nicht die Intention, beteuert der Institutschef. "Wir werden nach dem Prinzip Datensparsamkeit arbeiten, nur in ausgewählten Bereichen gezielt Daten erheben", betont Professor Joachim Szecsenyi. Der Geschäftsführer des Göttinger AQUA-Instituts müht sich, Befürchtungen zu zerstreuen, die in Teilen womöglich auch einfach der Unkenntnis über jene umwälzende Neuerung geschuldet sind, die der Qualitätssicherung im bundesdeutschen Gesundheitswesen jetzt verpasst werden soll.
Der Sachstand dazu ließ sich auf einer Tagung des Instituts Mitte Juni in Göttingen nachvollziehen. Thema: "Qualität kennt keine Grenzen – Neue Orientierung im Gesundheitswesen".
Schon ab 2012 müssen vielleicht auch Arztpraxen Daten zur Behandlungsqualität angeben (Bild: Digital Vision).
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom April 2007 brachte dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe, eine "fachlich unabhängige Institution" zu beauftragen, Qualitätsindikatoren zu entwickeln, die möglichst "sektorenübergreifend" anzulegen seien. So schreibt es §137a SGB V jetzt vor. Im Klartext: Nicht mehr nur Kliniken, sondern auch Arztpraxen sollen sich dem prüfenden Blick auf die Qualität ihrer Leistungen stellen. Mittelfristig soll es damit möglich werden, die Behandlungsqualität über die Grenzen von Klinik, Praxis, Zeit und Bundesland hinweg langfristig zu dokumentieren.