Radiopraxis 2010; 3(4): 180-181
DOI: 10.1055/s-0030-1268146
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Überarbeitete diagnostische ReferenzwerteMichael Wucherer
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Publication Date:
17 December 2010 (online)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 22. Juni dieses Jahres überarbeitete bzw. neue diagnostische Referenzwerte (DRW) herausgegeben. Vergleicht man den Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik mit den Verkehrsregeln, so sind die DRW eher Geschwindigkeitsbegrenzungen als Richtwerte. Das heißt die Werte geben einen Maximalwert an, der in der Regel unterschritten werden sollte. In der Regel würde der Richtwert vielleicht eher bei 50 % des maximal Erlaubten liegen. Ausnahme ist hierbei die Nuklearmedizin, hier werden Richtwerte angegeben. Um in diesem Bild bei der Röntgendiagnostik zu bleiben, gilt aber die Begrenzung nicht für alle, sondern insbesondere für die sog. Standardpatienten und natürlich für alle, die „schlanker“ als der Standard sind. Für zum Beispiel adipöse Patienten kann die Begrenzung aufgehoben sein. Der Mittelwert, dem ein bestimmtes Patientenkollektiv ausgesetzt ist, sollte kleiner sein als der DRW. Die Ärztliche Stelle kann dies zum Beispiel bei der Überprüfung der DRW bei einer Praxis oder Klinik anfordern.

Wie schon von der ICRP in den 1980er-Jahren empfohlen, sollen die DRW regelmäßig neu aus Expositionsdaten nationaler Erhebungen ermittelt und somit dem technischen und medizinischen Stand angepasst werden. Das heißt aufgrund verbesserter Detektortechnologie, die quanteneffizienter und somit empfindlicher ist, und durch ein verbessertes Dosisbewusstsein der radiologisch tätigen Ärzte und MTRA/RT – Bildqualität nicht so gut wie möglich, sondern so gut wie erforderlich – sollte im Laufe der Jahre eine Dosisoptimierung hin zu einer minimal erforderlichen Patientenexposition führen. Ein sich selbst optimierender Prozess. Dies ist auch bei der 1. Neuauflage der DRW für die Radiologie bis auf eine Ausnahme erkennbar (s. unten).

Dr. Michael Wucherer

Email: Wucherer@klinikum-nuernberg.de