RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000158.xml
Via medici 2010; 15(5): 12-13
DOI: 10.1055/s-0030-1268766
DOI: 10.1055/s-0030-1268766
studium
Medizinrecht: Was dürfen Famulanten und PJler? – Packungsbeilage PJ
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. November 2010 (online)
Wer kennt sie nicht – die tollen Kommilitonen, die in Famulatur und PJ ganze Stationen alleine „schmeißen” und von Lumbalpunktion bis i.v.-Medikation alles im Griff haben? Mal ganz abgesehen davon, wie realistisch solche Storys sind: Wie sieht es rechtlich aus, wenn etwas schiefgeht? Zu Risiken und Nebenwirkungen … lesen Sie diesen Artikel.
1 Name von der Redaktion geändert
2 Es besteht ein feiner rechtlicher Unterschied zwischen „ausbildendem” und „anleitendem” Arzt: Der Ausbilder ist der Arzt, der die Ausbildung ermöglicht, also normalerweise der Chefarzt. Der Anleiter ist der dem PJler direkt zugeordnete Arzt auf Station.