In jeder amtsärztlichen Überprüfung kommen Fragen zu den „Tätigkeitsverboten“ für
Heilpraktiker vor. Deshalb sollten Sie sich diese sehr gut einprägen! Bei Aufzählungen
in der mündlichen Überprüfung sollten Sie möglichst die Verbote aus den wichtigsten
und „größten“ Gesetzen als erste nennen – also Heilpraktiker-, Infektionsschutz-,
Zahnheilkunde-, Hebammen-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz – und die eher
„exotisch“ anmutenden Verbote als letzte.
Tätigkeitsverbote - Heilpraktiker - Gesetze - Paragrafen - Heilpraktikergesetz - Infektionsschutzgesetz
- Zahnheilkundegesetz - Hebammengesetz - Arzneimittelgesetz - Betäubungsmittelgesetz