Pneumologie 2011; 65 - P256
DOI: 10.1055/s-0031-1272027

Diagnostik Isocyanat-bedingter Atemwegs- und Lungenerkrankungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsplatz-bezogenen inhalativen Expositionstestes

L Liem 1, L Budnik 1, A Preisser 1, X Baur 1
  • 1Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin, Universitätsprofessur für Arbeitsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Hintergrund:

Der arbeitsplatzbezogene inhalative Expositionstest (AIT) gilt als Goldstandard in der Diagnostik des Berufsasthmas. In retrospektiver Auswertung von 25 Fällen mit V.a. Isocyanatasthma werden die für die Diagnosefindung bedeutsamen Befunde dargestellt.

Methode:

Die einzelnen Untersuchungsbefunde von 25 Gutachtensfällen werden ausgewertet. Dabei wird insbesondere auf AIT, Anamnese, Lungenfunktionsbefund, Hauttestresultat, spezifischen IgE-Befund und Atopiestatus eingegangen.

Ergebnisse:

Arbeitsplatzbezogene Atemnotzustände wurden von 23 der 25 Fälle angegeben. Die durchschnittliche Expositionszeit betrug 11,4 Jahre. Atemschutzmasken wurden in 52% getragen.

Eine obstruktive Ventilationsstörung war 4mal festzustellen. Unter den restlichen 21 Fällen war 9mal eine unspezifische bronchiale Hyperreaktivität (BHR) nachweisbar, 12mal war keine BHR festzustellen. Der Hautpricktest auf Isocyanate fiel in 3 Fällen positiv aus, das spezifische IgE auf Isocyanate 2mal.

In 9 Fällen wurde von uns die Anerkennung der BK Nr.1315 (Isocyanat-bedingte Erkrankung) empfohlen. Diese Entscheidung basierte auf folgenden Befunden:

7mal durch Übereinstimmung von Anamnese und im AIT objektivierter spezifischer Asthmareaktion (2 Sofort- und 5 Dualtyp), eine BHR (6-mal) und spezifische Sensibilisierung (2-mal).

2mal (ohne AIT) durch zeitliche Koinzidenz von Exposition und Isocyanat-bedingten Symptomen, BHR bzw. Obstruktion in der Lungenfunktionsprüfung.

Schlussfolgerungen:

Der AIT war sowohl bei positivem als auch negativem Ergebnis im Kontext mit der Anamnese das für die Diagnosefindung wesentliche Untersuchungsverfahren. Jedoch kann in Einzelfällen die Diagnose auch hiervon abweichen (z.B. bei überhöhten Arbeitsplatzkonzentrationen und langer Latenzzeit bis zur Diagnostik). Auch ohne AIT war bei eindeutiger Anamnese und dokumentierter, zeitlich korrespondierender Lungenfunktionsstörung die Diagnosestellung möglich (2 Fälle). Nur positive allergologische Befunde sind aussagekräftig.