Endo-Praxis 2011; 27(1): 29-30
DOI: 10.1055/s-0031-1274152
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Recht – Darmperforation durch Verabreichung eines Klysmas – ein Rechtsfall

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Publication Date:
22 February 2011 (online)

 

Klysmen werden in der Endoskopie bei der Vorbereitung von Enddarmspiegelungen verabreicht. Auch wenn die reinen Rektoskopien oder Sigmoidoskopien durch die Etablierung der vollständigen Ileo-Koloskopie zahlenmäßig sehr zurückgegangen sind, gehört die Verabreichung von Klysmen durchaus zu Routinetätigkeiten von Endoskopiepflege- und -assistenzpersonal. Daher ist der nachfolgende Beitrag auch für den Fachbereich Endoskopie interessant [Anm. d. Hrsg].

In der hier dargestellten Streitsache wurde klargestellt, dass nicht der anordnende Arzt die Verantwortung für eine fehlerhafte Verabreichung eines Klysmas durch eine Pflegfachkraft trägt, sondern die Pflegekraft im Rahmen ihrer Durchführungsverantwortung eigenständig und in vollem Umfang haftet. Damit wurde erneut in eindrucksvoller Weise der Grundsatz: "Wer handelt, der haftet", bestätigt. Bei einer rechtmäßigen Übertragung (Delegation) behandlungspflegerischer Maßnahmen auf Pflegekräfte beschränkt sich in aller Regel die Haftung des anordnenden Arztes auf die Diagnose- und Therapieentscheidungen (= Anordnungsverantwortung).