Zeitschrift für Palliativmedizin 2011; 12(2): 45-48
DOI: 10.1055/s-0031-1274595
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Hochschullehre – Münchner Erklärung zur Lehre im neuen Querschnittsbereich 13: Palliativmedizin

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Publication Date:
11 March 2011 (online)

Präambel

Mit Wirkung vom 5. August 2009 ist Palliativmedizin als 13. Querschnittsbereich (QB 13) in die Approbationsordnung für Ärzte integriert. Damit muss ab 2013 für die Zulassung zum Praktischen Jahr (PJ) an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland ein Leistungsnachweis im Fach Palliativmedizin vorgelegt werden.

Erhebungen der AG Palliativmedizin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) aus dem Jahr 2008 zufolge verfügten zum damaligen Zeitpunkt 18 der 36 deutschen medizinischen Fakultäten über eine eigene Palliativstation. An 26 Fakultäten war eine Palliativstation an mindestens einem Lehrkrankenhaus vorhanden. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung wurde zudem an allen 36 Fakultäten das Fach Palliativmedizin bereits in unterschiedlicher Form gelehrt. Dies zeigt, dass grundsätzlich ein Zugang zu palliativmedizinisch qualifizierten Dozierenden sowie die Bereitschaft zur Etablierung von Lehrstrukturen flächendeckend vorhanden ist (1).

Dozenten der 3 Universitäten Aachen, Köln und München-LMU (im Jahre 2008 neben Bonn, Gießen und Witten / Herdecke die einzigen deutschen Fakultäten mit einem palliativmedizinischen Pflichtfach) stellten ihre Erfahrungen im Rahmen des Workshops zur Verfügung. Gemeinsam mit Studierenden und Dozierenden aus 22 weiteren medizinischen Fakultäten trafen sie sich am 2. und 3. Juli 2010 am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin in München, um über die Möglichkeiten der Implementierung des neuen QB 13 „Palliativmedizin“ zu diskutieren. Die aus dem Workshop resultierenden Eckpunkte sollen im Folgenden dargestellt werden.