Rofo 2012; 184(5): 477-480
DOI: 10.1055/s-0031-1274842
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Zulassungsrechtliche Änderungen für Radiologen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
10. Mai 2012 (online)

Einführung

Zum 01.01.2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in Kraft getreten (vgl. BGBl. I, S. 2983). Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Dazu sind insbesondere wesentliche Änderungen im Bereich der Bedarfsplanung sowie des vertragsärztlichen Zulassungswesens, die Neuregelung einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, die Flexibilisierung und Re-gionalisierung der vertragsärztlichen Vergütung und die Verbesserung der innovativen Behandlungsmethoden vorgesehen. Dieser Beitrag beschränkt sich auf die wesentlichen Aspekte der Neustrukturierung des Nachbesetzungsverfahrens für Vertragsarztsitze und den damit verbundenen neuen Möglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), entsprechend der jeweiligen regionalen Versorgungssituation flexibel entweder einer vertragsärztlichen Über- oder einer Unterversorgung entgegenzuwirken.