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Der Klinikarzt 2011; 40(3): 116-117
DOI: 10.1055/s-0031-1276682
DOI: 10.1055/s-0031-1276682
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten durch einen Arzt
Welche Informationen fallen unter die ärztliche Schweigepflicht?Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. April 2011 (online)
Eine ohne Einwilligung im Auftrag des Patienten erfolgte Zusendung eines ärztlichen Attests an Dritte, auch an die Ehefrau, verletzt den Patienten in seinem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht, zu entscheiden, wer über seinen Gesundheitszustand informiert wird. Die Erstellung einer Diagnose, die ein Arzt im Auftrag Dritter aufgrund eigener Beobachtungen und Informationen Dritter erstellt, unterfällt der ärztlichen Schweigepflicht.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin
Ehlers, Ehlers und Partner
Widenmayerstr. 29
80538 München