Radiopraxis 2011; 4(2): 103-116
DOI: 10.1055/s-0031-1277588
CRTE – Continuing Radiological Technologist Education

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Zeichen setzen! – Regeln für die Beschriftung und Kennzeichnung von Röntgenaufnahmen

C. Verloh
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
25. Mai 2011 (online)

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Selbst im Zeitalter von CT und MRT hat die klassische Röntgenuntersuchung weiterhin den größten Anteil an radiologischen Untersuchungen, da sie viele Fragestellungen ausreichend beantworten kann, im Vergleich zu CT-Untersuchungen eine niedrigere Strahlendosis aufweist und zudem kostengünstig ist. In der Lungen- und Skelettdiagnostik ist die Projektionsradiografie als Erstuntersuchung fast immer unverzichtbar. Die Zeichenlegung ist ein essenzieller Informationsbestandteil der bildgebenden Diagnostik, der aber auch Risiken in sich birgt. Eine korrekte Zeichenlegung ist die Visitenkarte eines radiologischen Instituts. Die richtige und eindeutige Seitenmarkierung und ggf. ergänzende Angaben gehören in den Verantwortungsbereich der versierten MTRA. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Zeichenlegung in Deutschland beim kassettenbasierten Arbeiten mit dem Film-Folien-System, bei der Speicherfolienradiografie und über die Handhabung beim Flachdetektorsystem.

Kernaussagen

  • Die Seitenbezeichnung muss mit größter Sorgfalt geschehen. Eine Verwechslung von links und rechts kann verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen!

  • Die Wiederholungsaufnahme, die aufgrund einer fehlerhaften bzw. unterlassenen Kennzeichnung erfolgt, ist eine unnötige Strahlenexposition.

  • Die Zeichenanordnung muss mit der Strahlengangsposition, der Betrachtung der Röntgenaufnahme und der Identifikation der Aufnahmeeinheit übereinstimmen.

  • Die korrekte Zeichenlegung ist die Visitenkarte eines radiologischen Instituts, sie sollte einheitlich erfolgen und als Qualitätsmerkmal schriftlich in den SOP hinterlegt werden.

  • Das richtige Seitenzeichen wird grundsätzlich vor Exposition an die laterale Seite des aufzunehmenden Objekts gelegt.

  • Bei seitlichen Körperstamm- bzw. Schädelaufnahmen wird die detektornahe Körperseite bezeichnet und das Zeichen ventral bzw. frontal positioniert.

  • Die Zugehörigkeit der Röntgenaufnahmen zu den Patienten muss eindeutig sichergestellt sein.

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Literatur

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  • 2 Bundesärztekammer .Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2009. Im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Gutachterkommissionen_Praesentation1.pdf Stand 2011
  • 3 Bundesärztekammer . Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen vom 23.11.2007.  Im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/leitlinien Stand 2011; 
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  • 8 Perry N, Broeders M, de Wolf C et al.. European Guidelines for Quality Assurance in Breast Cancer Screening and Diagnosis. Aufl 2006. 4: 173
  • 9 Becht S, Bittner R, Ohmstede A, Pfeiffer A, Roßdeutscher R , et al.. Lehrbuch der röntgendiagnostischen Einstelltechnik. Aufl. Heidelberg: Springer Medizin; 2008. 6
  • 10 Bundestierärztekammer .Röntgenleitfaden (RöLF 07) Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes – überarbeite Fassung 2007. Im Internet: http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/praxis/roentgen/index.htm Stand 21. 04: 2011

Korrespondenzadresse

Claudia Verloh

Institut für Klinische Radiologie und Referenzzentrum Mammografie am Universitätsklinikum Münster

Albert-Schweitzer-Straße 33

48149 Münster Deutschland

Telefon: +49(0)251/8345653

eMail: verloh@referenzzentrum-ms.de