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DOI: 10.1055/s-0031-1277958
Rund um die Praxis
Haftung des Heilpraktikers und PatientenaufklärungPublication History
Publication Date:
12 May 2011 (online)
Summary
Schädigen Heilpraktiker bei ihrer Arbeit einen Patienten, kann er sie dafür haftbar machen. Um das Haftungsrisiko möglichst gering zu halten, sollten Patienten so aufklärt werden, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht, und die Behandlung sollte "lege artis" auch im eigenen Interesse sorgfältig dokumentiert werden. Die Rechtsanwältin Suzan Ulusal erklärt die wichtigsten Details, die Heilpraktiker zu diesem Thema wissen sollten.
Keywords
Einwilligung - Aufklärung - Selbstbestimmungsaufklärung - Mutmaßliche Einwilligung - Dokumentation der Aufklärung - Fachgerechte Behandlung
Weiterführende Literatur
RAinSuzan Ulusal
Theatinerstr. 44
80333 München
Email: info@rechtsanwaeltin-ulusal.de
Suzan Ulusal ist seit 1989 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei und Fachanwältin für Steuerrecht. Tätigkeitsschwerpunkte ihrer Kanzlei sind u. a. Rechtsgebiete rund um die Naturheilpraxis sowie Medizinrecht. Seit 2008 ist sie auch Heilpraktikerin und als Autorin und Referentin für die speziellen rechtlichen Belange für Heilpraktiker tätig.