Der Klinikarzt 2011; 40(04): 170
DOI: 10.1055/s-0031-1279926
Medizin & Management
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

GOÄ - eine unendliche Geschichte

Mit der Novellierung hakt es noch
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Publication Date:
16 May 2011 (online)

 
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(Foto: Fotolia)

Die Gebührenordnung für Ärzte "GOÄ" wird im nächsten Jahr 30 Jahre alt; selbst die Novellierung einiger Kapitel aus dem Jahre 1995 ist inzwischen mehr als 15 Jahre alt. Seit Jahren wird die völlig veraltete Gebührenordnung weder dem aktuellen medizinischen Leistungsgeschehen, noch dem medizinischen Fortschritt gerecht. Sowohl für die zahnärztliche Gebührenordnung GOZ, wie für die ärztliche Gebührenordnung GOÄ ist eine Novellierung mehr als überfällig. Ende März hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun den Referentenentwurf zur Aktualisierung für die GOZ-Novellierung vorgelegt; mit der GOÄ-Novellierung hakt es allerdings noch.

GOÄ und GOZ sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnungen. Damit setzt der Staat über eine staatliche Gebührenordnung nicht nur die Entgelte für ärztliche Tätigkeit und die Mindest- und Höchstsätze für ärztliche Leistungen fest, sondern entscheidet auch, ob und wann novelliert werden muss. Mit letzterem hat er es nicht eilig; in wesentlichen Teilen beruht die aktuelle amtliche Gebührenordnung "GOÄ" immer noch auf der Fassung vom November 1982. Wobei dieses damals neu gefasste Gebührenverzeichnis allerdings auf der Ersatzkassen-Gebührenordnung - E-Adgo - von 1978 basierte.