Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2011; 18(03): 140
DOI: 10.1055/s-0031-1280979
DGLRM-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Liebe Mitglieder der DGLRM,

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
14. Juni 2011 (online)

 
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in diesem Jahr wird viel gefeiert. Vor Kurzem wurde der 50. Jahrestag des ersten Menschen im All begangen. Vor 68 Jahren, da war doch etwas? Genau. Das Antibiotikum Streptomycin wurde erstmals isoliert und erstmalig flog ein motorloses Flugzeug im Schlepp eines Motorflugzeuges über den Atlantik. In der Luftfahrt und der Luftfahrtmedizin werden alle zweistelligen Zahlen mit einer 6 beginnend oft als kritisch angesehen. Age 60 Rule. Jahrzehnte war dies ein nicht enden wollendes Thema auf vielen Tagungen. Ist ein Pilot im Alter von 61 Jahren noch in der Lage, ein Flugzeug sicher zu führen? Inzwischen sind wir bei der "Age 65 Rule" angelangt. Berufspiloten dürfen ein Verkehrsflugzeug oder einen Hubschrauber bis zum Alter von 65 Jahren fliegen. Wir alle wissen, dass es Piloten gibt, die bereits deutlich vor dieser Altersgrenze "abgeflogen" sind, andere erscheinen noch mit 70 Jahren sehr fit und erfahren. Wo und aus welchem Grunde sollte man also die Grenze ziehen?

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Das bringt uns zurück zur Altersgrenze von 68 Jahren. Dies war unter den europäischen Anforderungen bis zum 1. April 2011 die Grenze, nach der Fliegerärzte in Deutschland kein Tauglichkeitszeugnis mehr ausstellen durften. Und auch hier gilt natürlich das Gleiche, wie für die Piloten. Es gibt Fliegerärzte, die bereits mit 60 Jahren nicht mehr in der Lage sind, eine ärztliche Untersuchung und Behandlung nach den Regeln der Kunst durchzuführen, andere, deutlich ältere Fliegerärzte mit einem großen Erfahrungsschatz führen exzellente Untersuchungen durch und treffen adäquate Entscheidungen. Dr. Lutz Bergau, Möhrfelden, hat es geschafft, diese Altersgrenze und damit die Altersdiskriminierung zu kippen. Was aussichtslos erschien hat er durch seine Persönlichkeit, Beharrlichkeit und Argumentation geschafft. Fliegerärzte über 68 Jahre, die aufgrund ihres Alters nicht mehr als Fliegerärzte tätig sein durften, können jetzt erneut einen Antrag stellen, als Flugmedizinische Sachverständige tätig zu sein. Wir gratulieren unserem langjährigen Mitglied und früherem Vorstandsmitglied Herrn Dr. Lutz Bergau ganz herzlich zu diesem herausragenden Erfolg.

Und natürlich kann ich es nicht unerwähnt lassen, wenn wir schon beim Thema Jahreszahlen sind, dass die DGLRM in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag feiert und zur Jubiläums-Jahrestagung nach Sinsheim (Technik Museum) einlädt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage unter http://www.dglrm.de. Dort können Sie sich für die Tagung und Ihre Begleitpersonen (gerne auch Kinder) für das Rahmenprogramm anmelden. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, sendet Ihnen unsere Geschäftsstelle die Unterlagen auch gerne per Post zu.

Ich freue mich auf Sie und Ihre Familie.

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Claudia Stern, Köln

Geschäftsstelle der DGLRM
Frau Doris Mittelstädt – DLR
Linder Höhe
51170 Köln
E-Mail: geschaeftsstelle@dglrm.de
Sprechzeiten: mittwochs 14:00–16:00 Uhr
Tel.: 0176/56242876