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DOI: 10.1055/s-0031-1283437
Pflege-Transparenzvereinbarungen: Vorschläge zu Stichprobe und Bewertungssystematik
Einleitung/Hintergrund: Wissenschaftliche Evaluationen zeigen eine Vielzahl von Schwächen der Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) auf. In den Bereichen Stichprobe und Bewertungssystematik ist eine kurzfristige Anpassung angezeigt. Hierzu mangelt es jedoch an realistischen und fundierten Vorschlägen. Daten und Methoden: Richtschnur für Analysen und Konzepte waren die Versorgungssicherheit für die Bewohner/Kunden und die Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen. Zunächst wurden die Ergebnisse der vorhandenen relevanten Evaluationen zu den Themen Stichprobe und Bewertungssystematik zusammengefasst und das internationale Vorgehen in diesem Bereich beschrieben. Eine detaillierte Analyse der aktuellen Stichprobe und der Bewertungssystematik der PTV wurde erstellt. Hieraus wurden Grundprinzipien für die Verbesserung dieser Bereiche erarbeitet und Vorschläge zur konkreten Umsetzung gemacht. Ergebnisse: Eine risikoorientiert geschichtete Zufallsstichprobe stellt die optimale Kombination von Versorgungssicherheit und Vergleichbarkeit dar. Für den stationären Bereich wird vorgeschlagen, statt den Qualitätsbereichen 1–4 nur zwei Qualitätsbereiche zu definieren, den „Pflegebereich„ und den „Einrichtungsbereich„. Weiterhin wird ein Verzicht auf das rechnerische Gesamtergebnis empfohlen. Für die Bewertung der aktuell vorhandenen bewohner-/kundenbezogenen Kriterien einerseits und der einrichtungsbezogenen andererseits wird ein Punktesystem vorgeschlagen. Diskussion/Schlussfolgerungen: Zukünftige Anpassungen von Stichprobe und Bewertungssystematik sollten sowohl die Ziele der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (Versorgungssicherheit) als auch der Pflege-Transparenzvereinbarungen (Vergleichbarkeit) berücksichtigen. Die risikoorientiert geschichtete Zufallsstichprobe vereint diese Ziele. Die Bewertungssystematik wird durch die vorliegenden Vorschläge vereinfacht und für den Verbraucher nachvollziehbarer sowie methodisch korrekter. Neben den kurzfristig möglichen formalen Änderungen besteht die Notwendigkeit, mittelfristig die Transparenzkriterien auch inhaltlich zu überarbeiten. Das Projekt „Bewertungssystematik Pflege-TÜV„ wurde im Auftrag der AOK Bayern, des BKK Landesverbands Bayern, der BMW BKK und des Funktionellen Landesverbands der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern durchgeführt.