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DOI: 10.1055/s-0031-1287722
Behandlung von Krebserkrankungen – Zertifizierungsanforderungen an Organzentren und Onkologische Zentren
Publication History
Publication Date:
20 September 2011 (online)
Ausgabe 3 dieser Zeitschrift (Z Palliativmed 2011; 12: 100) berichtete über die aktuellen strukturpolitischen Entwicklungen bei der freiwilligen Zertifizierung von Organzentren bzw. Onkologischen Zentren durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Bei diesem Prozess nimmt die Palliativmedizin den Stellenwert eines Querschnittfachs ein, analog zur Psychoonkologie oder die Pathologie. Der palliativmedizinische Mindeststandard ist für alle zertifizierten Organzentren und Onkologischen Zentren umfassend erarbeitet und von denDelegierten der DGP und DKG entwickelt.
Die Relevanz der Mindeststandards ist kaum zu überschätzen, denn die Anforderungen können Ziele des Zertifizierungsprozesses (z. B. Bildung von Netzwerken und Qualitätsstandards, Förderung von Kooperationen) deutlich beeinflussen: Sie sollten einerseits den Bewerbern ausreichend Handlungsoptionen und Freiräume lassen und keine unerfüllbaren idealtypischen Ziele setzen, andererseits die Palliativmedizin authentisch in onkologisch tätigen Einrichtungen verankern. Durch die gestellten Anforderungen entsteht ein Druck auf die Bewerber, der einerseits als überzogen empfunden (etwa in Bezug auf palliativmedizinische Strukturmerkmale), andererseits auch konstruktiv als Weiterentwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeit genutzt werden kann.
Diese Mindeststandards für die Zertifizierung von Organzentren und onkologischen Zentren stellen wir hier als zusammenfassende Diskussionsgrundlage vor.Die ausführliche Version findet sich unter www.krebsgesellschaft.de/zertifizierte_zentren (Stand 31.3.2011). Die Standards werden jährlich überarbeitet, somit können Formulierungen und Zertifizierungsprozess als laufende Prozesse gesehen werden.