Radiopraxis 2011; 4(4): 245-246
DOI: 10.1055/s-0031-1293595
Verbandsnachrichten
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Mitteilungen des RTaustria

Michaela Rosenblattl
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Publication Date:
21 December 2011 (online)

Aktuelle Information zur Situation ”Durchführung von Röntgentätigkeiten durch OP-Gehilfen/-innen und angelernte Personen?

In der September-Ausgabe berichteten wir zu folgendem Thema:

Nachdem im LKH Klagenfurt durch den neuen Pflegedirektor Personaleinsparungen am falschen Platz angeordnet wurden, bat RTaustria das Bundesministerium um die Beantwortung folgender Frage: ”Durchführung von Röntgentätigkeiten durch OP-Gehilfen/-innen und angelernte Personen?“

Das Ministerium hat geantwortet, dass das Inbetriebnehmen der radiologietechnolgischen Geräte durch OP-Gehilfen nicht zulässig ist.

Detaillierten Text siehe Ausgabe 3/2011.

Mit Wirkung August 2011 hat die KABEG alle Krankenanstalten Kärntens über diesen Erlass des Ministeriums ebenfalls in Kenntnis gesetzt und die umgehende Umsetzung desselben angeordnet.

Radiologietechnologinnen und -technologen werden wieder für alle Tätigkeiten, die im Berufsbild formuliert sind, eingesetzt. OP-Gehilfen werden nicht mehr zu berufsfremden Tätigkeiten herangezogen.

Das LKH Klagenfurt kommt somit sowohl einem Bescheid des Ministeriums, als auch aus der KABEG nach.

Wenn auch Sie in Ihrem beruflichen Umfeld Unstimmigkeiten wahrnehmen, bitten wir um Verständigung des Berufsverbandes. Wir werden uns verlässlich darum bemühen, zu einer Klärung der Situation beizutragen.

Ihr RTaustria-Team