Sprache · Stimme · Gehör 2011; 35(04): 222-223
DOI: 10.1055/s-0031-1297962
Standpunkt
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Inklusion als fachspezifische Aufgabe der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

A. Leonhardt
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Publication Date:
05 January 2012 (online)

Problemlage

Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat eine umfangreiche Debatte über die Umsetzung einer „inklusiven Beschulung“ von Schülern mit Behinderungen ausgelöst. Die öffentlichen Auseinandersetzungen werden meist ohne Bezug zu einer bestimmten Behinderungsart geführt. Es geht um Inklusion „an sich“; niemand soll ausgegrenzt sein. Heterogenität wird als Gewinn gesehen.

Im Bereich der Sonderpädagogik wird die Diskussion von Vertretern der Lernbehindertenpädagogik dominiert. Sie vertreten eine Schülerschaft, die in den meisten Ländern zwar eine „besondere“ Unterstützung erhält, diese aber stets im Rahmen der allgemeinbildenden Schulen erfolgt. In Deutschland ist die Zahl der Schüler, die zum Zwecke der Lernförderung „besondere“ Schulen besuchen, exorbitant hoch und zwingt zum Handeln.

Für Schüler mit Sinnesbeeinträchtigungen (oder schwerwiegenden anderen Behinderungen) – letztendlich für alle Schüler, die ein über die allgemeine Pädagogik und Didaktik hinausgehendes Maß an speziellen Maßnahmen und spezifischer Förderung brauchen – stellt sich die Frage, wie die Forderung und der Wunsch nach inklusiver Beschulung (die durchaus auch von den Sonder-(Förder)pädagogen und Eltern betroffener Kinder mitgetragen und gewünscht werden) umgesetzt werden kann. Für diese Schülergruppen haben und hatten sich überall in der Welt in mehr oder weniger großem Umfang „spezielle“ Schulen entwickelt. Parallel dazu entstanden überall Angebote der Förderung „neben“ der Schule. Am deutlichsten zeichnete sich diese Entwicklung in den letzten Jahrzehnten im sprachheilpädagogischen Bereich ab: die Zahl der Sprachheilschulen sank – seit jeher als Durchgangsschule konzipiert – und die Zahl der logopädischen und sprachtherapeutischen Praxen stieg. Das hatte zur Folge, dass die Sprachrehabilitation von einem Angebot der Schule (im Zuständigkeitsbereich der Kultusministerien der einzelnen Bundesländer) zu einem Angebot der Gesundheitsdienste und damit eine Kassenleistung wurde [1].

 
  • Literatur

  • 1 Grohnfeldt M. Inklusion als fachspezifisches Aufgabengebiet von Sprachheilpädagogik und Sprachtherapie. Sprache Stimme Gehör 2011; 35: 170-171
  • 2 Leonhardt A. Hörgeschädigte Schüler in allgemeinen Schulen. Stuttgart: Kohlhammer; 2009