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DOI: 10.1055/s-0031-1300583
Aktuelles zur Patientenverfügung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Februar 2012 (online)
Gut zwei Jahre ist es nun her, dass die Patientenverfügung (PV) in Deutschland durch Einführung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts” gesetzlich geregelt wurde. Die öffentliche Diskussion ist seither deutlich abgeebbt. Allerdings konnte man am ersten und zweiten „Jahrestag” des Gesetzes im September 2010 und 2011 jeweils Rückblicke und Bestandsaufnahmen lesen, die überwiegend kritisch waren – nicht in dem Sinne, dass sie das Gesetz für schlecht hielten, sondern dass sie die Probleme in den Vordergrund rückten, die durch das Gesetz nicht gelöst und vielleicht auch gar nicht mit gesetzlichen Mitteln lösbar sind. Dass aber nun nicht mehr über die grundsätzliche Verbindlichkeit der PV und ihre Gültigkeit für alle Patienten und Krankheitssituationen geredet wird, sondern eher über die praktische Ausgestaltung eines sinnvollen Einsatzes, stellt einen Fortschritt dar. So kann die Diskussion sich statt ideologischer Grabenkämpfe mehr darauf konzentrieren, wie die Praktikabilität verbessert werden kann. Einige dieser Diskussionspunkte sollen hier aufgegriffen und benannt werden: 1. die Frage der Anwendbarkeit einer PV auf die konkrete klinische Situation; 2. spezielle Anwendungsfragen in der Kinderheilkunde und Psychiatrie; 3. die Frage des Widerrufs der PV.
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Literatur
- 1 Augsberg S, Höfling W Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zur Christlichen Patientenvorsorge durch Patientenvollmacht, BetreuungsVerfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung. Berlin 2011. Online unter http://www.hospize.de/docs/hib/Patientenschutz%20Info%20Dienst%202_2011.pdf (aufgerufen am 3.10.2011).
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- 8 Scheele M. Selbstbestimmt bis zum Schluss: Viele Menschen möchten sich kurz vor ihrem Tod nicht in willenlose Abhängigkeit medizinischer Apparate begeben. Sie unterschreiben eine Patientenverfügung: die steckt jedoch voller Tücken. Die Welt. 30.01.2011.
- 9 Tolmein O. Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz – dem Laufstall nicht entkommen: Möglicherweise folgenreicher als das Gesetz ist eine darauf gründende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.. FAZ.NET. 31.08.2010