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Laryngorhinootologie 2012; 91(08): 508-509
DOI: 10.1055/s-0031-1301358
DOI: 10.1055/s-0031-1301358
Gutachten + Recht
Keine Haftung, wenn Patient Aufklärung nicht versteht
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 5 U 713/11Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Juli 2012 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem kürzlich veröffentlichen Beschluss (5 U 713/11) entschieden, dass Patienten nachfragen müssen, wenn sie die medizinische Aufklärung ihres Arztes vor einem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff nicht verstanden haben. Die missverstandene Aufklärung aufgrund einer persönlichen Überforderung eines Patienten führe nicht automatisch zu einer Haftung des Arztes, so die Richter des OLG Koblenz.