Gesundheitswesen 2012; 74 - V57
DOI: 10.1055/s-0032-1307321

Reinigungskonzepte für öffentliche Bäder – Stand und Perspektiven der Arbeitsgruppe „Reinigung und Desinfektion in Bädern“

M Hänel 1
  • 1Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Soziales und Gesundheit

Die Grund- und Unterhaltsreinigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Schwimmbadhygiene. Im Moment orientiert sich die Ausführung an dem Merkblatt: Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, Ausgabe 1/1993, Merkblatt 94.04. Um dieses Merkblatt praxisbezogener zu gestalten und damit die Betreiber sowie der ÖGD eine Chance auf Kontrolle des Reinigungs- und Desinfektionserfolges erhalten, hat sich in Erfurt 2009 eine Arbeitsgruppe gegründet.

Da in diesem Merkblatt der Reinigungserfolg und die Keimminderung noch nicht zwingend nachgewiesen werden müssen, fehlen auch Angaben zur Keimbelastung in öffentlichen Bädern. Deshalb wurde die Keimbelastung in einem Schwimmbad nach der Grundreinigung und im laufenden Badebetrieb in mehreren Untersuchungsreihen und an verschiedenen Untersuchungspunkten mittels Abklatschuntersuchungen erfasst und ausgewertet. Keimmengen und Keimbelastungen werden aufgezeigt. Es wird auf Untersuchungsergebnisse zu Keimbelastungen nach der Flächendesinfektion auf verschiedenen Flächen, Untersuchung der Reinigungsgeräte und, in Anlehnung an die Praxis, auf Reiniger ohne Desinfektionsmittel (sauer und alkalisch) und deren Ergebnisse eingegangen. Dabei soll die Effiziens dieser beiden Reiniger und die Reinigung mit einer Bürstenmaschine gegenüber der Flächenbehandlung mit einem Pad dargestellt werden.

Als Fazit kommt die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass bei den meisten großen Flächen, wenn eine stete Desinfektion der Gerätschaften erfolgt, ein so großer Keimabtrag erfolgt, dass durchaus mit einem solchen Vorgehen bei Verwendung eines alkalischen Reinigers Keimzahlwerte von unter 100 KBE/100cm2 regelmäßig erzielbar sind. Deshalb wird für die Angaben zur Effizienz des Reinigungserfolges ein Wert von 100 KBE/100cm2 als Richtwert und für von 200 KBE/100cm2 als Warnwert bei Abwesenheit von pathogenen Keimen vorgeschlagen.

So werden ein Kontrollmechanismus und eine Vergleichbarkeit geschaffen.