Die immer noch in Deutschland gültige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung MTA-G von 1994 steht im krassen Gegensatz zu der medizinisch-technischen Entwicklung der bildgebenden Verfahren in der radiologischen Diagnostik und Nuklearmedizin sowie der therapeutischen Anwendung von ionisierenden Strahlen in der Strahlentherapie. Die Schulen sind quasi „gesetzlich gezwungen“, nach einem nicht mehr zeitgemäßen Fächerkanon, veralteten Inhalten und unsinniger Stundenverteilung auszubilden. Sie müssen den Spagat wagen, trotzdem ihren Schülern das notwendige Wissen mitzugeben, als examinierte MTRA Patienten nach Stand von Wissenschaft und Technik zu untersuchen und zu bestrahlen. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge der MTRA-Ausbildung in Deutschland gibt der vorliegende Beitrag.