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DOI: 10.1055/s-0032-1310169
Mitteilungen des RTaustria
Publication History
Publication Date:
21 September 2012 (online)
MAB-Gesetz im Nationalrat beschlossen
Am 6. Juli 2012 war es nun also soweit. Das MAB-Gesetz (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz MABG), welches das zukünftige Tätigkeitsprofil der Röntgenassistenz regelt, wurde im österreichischen Nationalrat beschlossen.
Ein Rückblick
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde seit 2011 an einem neuen Assistenzberufe-Gesetz (kurz MAB-Gesetz) gearbeitet.
Bisher waren diese Berufe im sog. MTF-SHD-Gesetz (Med.Techn.Fachkraft- und Sanitätshilfsdienste-Gesetz 1961) geregelt. Darunter waren z. B. auch die OP-Gehilfen und Gipser sowie Laborgehilfen usw. Seit 2011 war klar, dass ein neues Gesetz mit modernen Rahmenbedingungen und modularen Optionen für die Auszubildenden geschaffen wird. RTaustria, biomed-austria und physioaustria waren seit 2011 am Verhandlungstisch.
biomed-austria für die Laborassistenz, physioaustria für die Rehabilitationsassistenz und Sporttherapie, sowie RTaustria, da zukünftig eine „Röntgenassistenz“ in diesem Gesetz geregelt werden soll. RTaustria hat sich mehrmals dagegen ausgesprochen, den Berufsnamen „Röntgenassistenz“ zukünftig in dem MAB-Gesetz abzubilden. Des Weiteren war RTaustria sehr darum bemüht, zwischen dem MTF und der zukünftigen RöntgenASSISTENZ unterscheidbare Merkmale zu definieren und zu verhandeln. Es war ein sehr harter Verhandlungsmarathon. Es gab Kompromisse von allen Beteiligten (vom Gesundheitsministerium, dem MTF-Verband, der IV-MTF, der BURA und RTaustria) und das Vertrauen, dass der daraus resultierende Entwurf des MAB-Gesetzes schließlich auch in dieser Art im Ministerrat behandelt und im Nationalrat beschlossen werden würde.
Dann kam, was nicht zu erwarten war. Am 3. Juni 2012 wurde dieser Entwurf plötzlich und ohne Absprache um die „Durchführung von CT und MRT“ für die künftige Röntgenassistenz erweitert. Zufällig wurde RTaustria darüber am 7. Juni in Kenntnis gesetzt und schon am 12. Juni, erfolgte bereits der einstimmige Beschluss im Ministerrat, sowie der Mehrheitsbeschluss im Gesundheitsausschuss (20. Juni).
Womit die Politik jedoch nicht gerechnet hatte, war der enorme Protest, den dieses Vorgehen ausgelöst hat.
RTaustria protestierte sofort und erhielt dabei Unterstützung von vielen Seiten. Alle Organisationen und Personen setzten sich bei der Politik dafür ein, dass ein Abänderungsantrag gestellt werden sollte, bzw. das Thema „Röntgenassistenz“ evtl. vorläufig aus dem Gesetz genommen wird.
Patientenanwaltschaft, Europäischer Verband (EFRS), Gesellschaft für medizinische Physik (ÖGMP), Dachorganisation der Selbsthilfegruppen Österreichs (ARGEselbsthilfe), Sanitätsdirektionen, Politiker aller Fraktionen wurden angerufen. Zusätzlich bewies die Fa. ÖKonsult in einer Studie, dass die österreichische Bevölkerung mit einem drohenden Qualitätsverlust in der Radiologie nicht einverstanden ist. Die Patientenanwaltschaft veröffentlichte eine Pressemeldung. Die Studierenden und FH-Studiengangsleiter- und leiterinnen, sowie alle Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von FH-Studiengängen für Radiologietechnologie wandten sich an die Politiker aller Fraktionen, um ihren Unmut und ihre Sorge kundzutun.
Außerdem wurde auf unserer Homepage www.radiologietechnologen.at eine Petition gegen den endgültigen Beschluss dieses Gesetzes im Nationalrat gestartet. In dieser kurzen Zeit konnten über 1000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, die der Politik vorgelegt wurden. Letztlich gab es noch ergänzende Pressemeldungen und eine Pressekonferenz gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GöD).
Durch den enormen Einsatz des Verbandes und die Mobilisierung vieler Kolleginnen und Kollegen geschah schließlich am 6. Juli 2012 das Unerwartete. Es kam zu einem Abänderungsantrag durch die beiden Regierungsparteien! Dieser führte zwar nicht dazu, dass der Schnittbildbereich für die künftigen Röntgenassistenten komplett aus dem Gesetz entfernt wurde, er enthält aber dennoch eine wesentliche Wortlautänderung.
Während der ursprüngliche Text von der „Durchführung einfacher standardisierter CT- und MRT-Untersuchungen" sprach, heißt es nun „die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei CT- und MRT-Untersuchungen im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen“.
Es wurde vom Gesetzgeber klargestellt, dass die gänzliche selbständige DURCHFÜHRUNG derartiger Untersuchungen im Berufsbild einer RöntgenASSISTENZ missverständlich wäre. Zudem wurde festgehalten, dass die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika ausschließlich an Radiologietechnologen und -technologinnen delegiert werden darf. Zusätzlich wurde beschlossen, dass sowohl im MAB-Gesetz als auch im MTD-Gesetz die Aufsicht über die Röntgenassistenz durch die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) (und hier speziell durch Radiologietechnologen, -technologinnen) bzw. die Ärzteschaft erfolgt.
Diese gesetzlichen Änderungen sind durchaus als Erfolg zu werten, auch wenn der ursprüngliche Wunsch einer Rückkehr zum ausverhandelten Text (und somit Streichung von CT- und MRT-Untersuchungen) nicht erreicht werden konnte. RTaustria ist eingeladen, bei der weiterführenden und konkretisierenden Verordnungserstellung zu diesem Gesetz mit zu verhandeln, in der die Ausbildung der Röntgenassistenz geregelt werden sollen. Klar ist, dass wir nicht zuletzt zum Wohle der Patientinnen und Patienten darum kämpfen werden, dass weder CT- noch MRT-Untersuchungen letzten Endes doch – durch die „Hintertür“ dieser Verordnung – selbständig durch die künftige Röntgenassistenz durchgeführt werden können.
Wir RT wollen den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Qualität in der Gesundheitsversorgung bieten und daher gab es auch von der Politik schlussendlich ein Einlenken. In ganz Europa geht man den Weg der höherwertigen Ausbildung, gerade im Strahlenschutz und vor allem im Hochdosisbereich „CT“, bzw. im Hinblick auf den Sicherheitsgedanken und die Komplexitäten beim Erstellen von MRT.
Es kann als Sensation gewertet werden, dass die Mehrheitsbeschlüsse im Nationalrat nochmals revidiert und der Abänderungsantrag gestellt wurde. Im Gesundheitsbereich war dies zuletzt 2001 der Fall!
Sicher werden daher auch die nächsten Monate arbeitsreich. Die Ereignisse und das Feedback der letzten Wochen stimmen uns jedoch frohen Mutes. Vielen Dank auch an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung vieler Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen, sowie Abteilungsleitungen in unterschiedlichen Ebenen. Lasst uns gemeinsam den Blick nach vorne richten – hin zu einem selbstbewussten und selbstbestimmten Auftreten, welches wir Radiologietechnologen und technologinnen gestalten.
Qualität und PatientInnenschutz sind Auftrag und Verpflichtung! Wir bauen auch weiterhin darauf auf.
Nutzen Sie die vielen Vorteile der RTaustria-Mitgliedschaft und stärken Sie damit Ihren Berufsverband bei der Vertretung Ihres Berufes.
Information und Anmeldung unter www.radiologietechnologen.at
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