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DOI: 10.1055/s-0032-1319376
Medikation – Immuntherapien beim Mammakarzinom
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. April 2013 (online)
Das Immunsystem des menschlichen Körpers besteht aus hoch spezialisierten Zellen, welchen Aufgaben in der Erkennung und Vernichtung von fremden Antigenen sowie der Regulierung der Immunreaktion zukommen. Grundsätzlich kann eine Antikörper-vermittelte humorale Immunantwort von einer T-Zell-vermittelten zellulären Immunantwort unterschieden werden. Bei der immunologischen Erkennung eines Mammakarzinoms wird entweder eine humorale oder eine zelluläre Immunantwort je nach vorliegender Tumorbiologie induziert. Bei hoch proliferativen Erkrankungen mit einem hohen Entartungsgrad (undifferenzierte Karzinome, Hormonrezeptor-negativ) kommt eher eine humorale Immunantwort zustande. Bei besser differenzierten und Hormonrezeptor-positiven Brustkrebserkrankungen wird eher eine zelluläre Immunantwort ausgebildet. Können diese Immunantworten peritumoral nachgewiesen werden, ist die Prognose signifikant besser, als wenn keine immunologische Abwehrmaßnahme darzustellen ist [1]. Die Immunantworten können aber nicht nur peritumoral nachgewiesen werden, sondern auch in dem größten Immunorgan, dem Knochenmark. Der Nachweis von Tumorantigen-spezifischen CD3+CD45R0-T-Gedächtniszellen konnte bei über zwei Drittel aller primären Brustkrebspatientinnen geführt werden [2]. Da trotz nachgewiesener stattgehabter Immunreaktion gegen Tumorantigene eine Brustkrebserkrankung entstehen und wachsen konnte, muss angenommen werden, dass spezifische Immune-Escape-Mechanismen vom Tumor ausgebildet wurden, um der immunologischen Abwehrreaktion zu entgehen.