retten! 2012; 1(3): 176-179
DOI: 10.1055/s-0032-1321962
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Dienstplan geändert – Urlaub ade? – Rechtslage im Rettungsdienst

Markus Graunke
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Publication Date:
19 July 2012 (online)

Zusammenfassung

Die Arbeit im Rettungsdienst ist oft zutiefst befriedigend – doch sie kann auch frustrierend sein. Gerade mit Blick auf den Dienstplan können Entscheidungen der Vorgesetzten auch mal unverständlich oder gar willkürlich erscheinen. Damit gilt es vernünftig umzugehen, wenn der Rettungsdienst ein erfüllender Beruf bleiben soll.

Kernaussagen

  • Sie werden nicht umhin kommen, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten – schon allein wegen der Öffentlichkeit der Aufgabe.

  • Ein Grundsatz ist: Man hat Anspruch auf Jahres urlaub.

  • Eine mündliche Genehmigung Ihres Urlaubs ist genauso gut, wie das Eintragen in denUrlaubskalender. Wichtig ist, dass die Genehmigung bewiesen werden kann.

  • Sie werden in den meisten Fällen Ihren Urlaub noch rechtzeitig vor dessen Verfall nehmen dürfen, wenn Sie dies deutlich genug ein fordern.

  • Bedenken Sie: Für ein vertrauensvolles Mit einander bleibt nach einer arbeitsgericht lichen Auseinandersetzung nur selten Raum.

  • Im Strafverfahren gibt es keine Vergleiche und Einigungen, es wird verloren – immer.