Zeitschrift für Palliativmedizin 2012; 13 - KT_18
DOI: 10.1055/s-0032-1323019

P A L M A (Patientenanweisung für lebenserhaltende Maßnahmen) – hilfreiches Kurzinstrument für die Notfallsituation

R Laufenberg-Feldmann 1, M Weber 2, M Mohr 3, M Gerth 1
  • 1Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik für Anästhesiologie, Mainz, Germany
  • 2Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Interdisziplinäre Einrichtung für Palliativmedizin, Mainz, Germany
  • 3DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Notfallmedizin, Schmerztherapie, Bremen, Germany

Aufgrund einer noch nicht flächendeckenden, spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Patientenversorgung wird bei Auftreten akuter Symptome, wie Schmerzen oder Dyspnoe oftmals der Notarzt alarmiert [1, 2]. Solange die Dokumentenlage am Einsatzort nicht ausreichend ist, wird der Notarzt bei nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten die medizinische Indikation für eine Therapie bzw. einen -abbruch ohne das Wissen um den Patientenwillen stellen müssen. Auch nach Einführung des sog. Patientenverfügungsgesetzes 2009 kann so mangels Informationen im Einzelfall eine gegen den (nicht erkennbaren) Patientenwillen gerichtete Akuttherapie stattfinden. Die frühzeitige Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist daher geboten, auch wenn sich diese oft nicht auf akute Notfallsituationen beziehen [3]. Hilfreich kann hier ein kurzer Notfallplan (z.B. Göttinger Palliativkrisenbogen [4] oder PALMA-Notfallverfügung [5]) sein, um auch in der Notfallsituation gemäß dem Willen des Patienten handeln zu können. Gerade bei begrenzter Zeit und im Hinblick auf einen Therapieverzicht könnte dieser Notfallplan eine schnelle Übersicht verschaffen. Die PALMA-Verfügung wurde speziell zu diesem Zwecke konzipiert und bereits entsprechend evaluiert. In einer Befragung von Notärzten hielten 93% die PALMA-Verfügung für geeignet, die Berücksichtigung des Patientenwillens im Notfall zu verbessern. Befürwortet wurde vor allem die vorgesehene ärztliche Beratung und die Nennung von Vorerkrankungen [5]. Ebenso wurde die PALMA-Verfügung durch Palliativpatienten auf einer Palliativstation bewertet [6]. Hier sahen 83% der Patienten alle für sie wichtigen Punkte enthalten. 93% der Patienten hielten das Formular für geeignet, den Patientenwillen im Notfall besser zu berücksichtigen [6]. Ein flächendeckender Einsatz dieses von Notärzten und Patienten als geeignet eingestuften Instruments könnte eine Berücksichtigung des Patientenwillens in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen verbessern.

Literatur:

[1] Wiese C, Bartels U, Ruppert D, Quintel M, Graf BM, Hanekop BB. Behandlung von Tumorpatienten im finalen Krankheitsstadium durch Notärzte. Anaesthesist 2007 Feb;56(2):133–40.

[2] Laufenberg-Feldmann R, Kappis B, Weber M, Werner C. Leben retten – Sterben zulassen. Erfassung notärztlicher Einsätze bei Patienten in der Terminalphase. Schmerz 2011; 25: 69–76.

[3] Schaers RM, Marco CA, Iserson KV. „Do Not Attempt Resuscitation” (DNAR) in the Out-of-Hospital Setting. Ann Emerg Med. 2004; 44: 68–70.

[4] Wiese CHR, Bartels U, Geyer A et al. Göttinger Palliativkrisenbogen: Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung von ambulanten Palliativpatienten. Die „gelbe Karte für den Rettungsdienst“. Dtsch Med Wochenschr (2007) 133: 972–976.

[5] Gerth MA, Mohr M, Paul NW, Werner C. Präklinische Notfall- Patientenverfügung – eine Evaluation aus der Sicht des Hausarztes. Z Allg Med 2011; 87(2): 72–77.

[6] Gerth MA, Schäufele M, Mohr M, Laufenberg-Feldmann R, Reinholz U, Weber M, Paul NW. Notfallsituationen und Patientenverfügungen aus der Sicht des Palliativpatienten – Ergebnisse einer Befragung. Z Palliativmed 2012; 13: 91–96.