Zahnmedizin up2date 2012; 6(6): 557-579
DOI: 10.1055/s-0032-1324850
Prothetik
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Adhäsivbrücken

Katharina Kuhn
,
Ralph G. Luthardt
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Publikationsdatum:
21. Januar 2013 (online)

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Einleitung

Den Grundstein für die Adhäsivbrückentechnik legte Buonocuore im Jahre 1955 mit seiner Entwicklung der Säureätzung zum Erreichen eines adäquaten adhäsiven Haftverbunds zwischen Kleber und Zahnschmelz [1]. Rochette stellte 1973 die Schienung der Unterkieferfront mittels eines adhäsiv eingesetzten Metallsplints vor. Der Retentionsmechanismus bestand hierbei in unter sich gehenden Metallperforationen zur Makroretention [2]. Ein anderer Ansatz wurde 1982 in Maryland (USA) präsentiert: Adhäsivbrückengerüste aus edelmetallfreien Legierungen erhielten Mikroretentionen durch elektrolytische Ätzverfahren [3]. Dort wurden auch erstmals Adhäsivbrücken für den Seitenzahnbereich vorgestellt und Präparationen im Zahnschmelz beschrieben. Noch heute gilt der Begriff „Maryland-Brücke“ für viele Zahnärzte als Synonym für diese Versorgungsform, obwohl die heutige Adhäsivbrückengestaltung mit der klassischen Maryland-Brücke nur noch wenig gemeinsam hat [4], [5].

Als in den 1990er-Jahren die Hochleistungskeramiken auf Aluminiumoxid- und Zirkonoxidbasis immer mehr an Bedeutung gewannen, wurde dieser Werkstoff auch für Adhäsivbrücken erprobt [6]. Aufgrund der deutlichen ästhetischen Verbesserung hat sein Einsatz im Frontzahnbereich heute eine besondere Bedeutung.

Was das Design betrifft, so wurde zu Beginn ausschließlich die zweiflügelige Adhäsivbrückentechnik angewendet. Heute wird im Frontzahnbereich meist der einflügeligen Variante der Vorzug gegeben. Grund dafür war die Komplikation einer fatalerweise oft unbemerkten einseitigen Dezementierung zweiflügeliger Metallkonstruktionen, die nicht selten Karies zur Folge hatte. Im Falle von Keramik kam es hier materialbedingt eher zur einseitigen Fraktur. Um die Funktionsfähigkeit der Brücke weiterhin aufrechtzuerhalten, wandelte der Praktiker, damals noch völlig evidenz-unbasiert, die Brücke in eine einflügelige um und erhielt sie somit weiterhin in situ.

Kassenrechtlich gilt jedoch nach wie vor die zweiflügelige, metallische Adhäsivbrücke als Regelversorgung bis zum Alter von 20 Jahren bzw. bei entsprechender Indikation als gleichartige Versorgung bei über 20-Jährigen (Gemeinsamer Bundesausschuss 2009).