RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0032-1327483
Lehrrettungsassistent – Eine berufliche Perspektive?
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Oktober 2012 (online)


Zusammenfassung
Die Qualifikation Lehrrettungsassistent ist gesetzlich nicht klar definiert und nicht geschützt. Sie bietet jedoch Perspektive aus dem vermeintlichen Sachgasse-Beruf Rettungsassistent. Durch vielfältige weitere Betätigungsfelder bietet die Qualifikation LRA ein weiteres berufliches Arbeitsfeld in Richtung Ausbildung. In diesem Zusammenhang ist die Aufgabenstellung des LRA nicht nur das Heranführen an die praxisnahe Anwendung von Fachwissen, sondern vielmehr auch der Einsatz der eigenen Sozialkompetenz im Sinne eines Vorbildes.
Kernaussagen
-
Die Funktion des Lehrrettungsassistenten ist nicht genau definiert.
-
„Lehrrettungsassistent“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
-
Die Hilfsorganisationen haben gemeinsame Grundsätze für die Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten entwickelt.
-
Die Tätigkeit des LRA umfasst vielfältige Einzelaufgaben.
-
Der LRA ist kompetenter Ansprechpartner in Sachen Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals.
-
Die theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitte in Schule und Rettungswache müssen durch den LRA verknüpft und organisiert werden.
-
Der LRA ist ein Vorbild für Praktikanten.