
Am 1. Januar 2013 trat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen
Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) in Kraft. Die monatliche
Arbeitsentgeltgrenze wurde für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse um
50 Euro angehoben. Darüber hinaus wurde für alle Personen, die nach dem
Inkrafttreten des Gesetzes ein neues geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
aufnehmen, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
eingeführt, wodurch sie Ansprüche auf das volle Leistungspaket der
Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen erwerben.