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DOI: 10.1055/s-0032-1331122
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in der Tierarztpraxis und im Privathaushalt – Erhöhte Einkommensgrenzen seit Jahresbeginn
Publication History
Publication Date:
23 April 2013 (online)
Am 1. Januar 2013 trat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) in Kraft. Die monatliche Arbeitsentgeltgrenze wurde für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse um 50 Euro angehoben. Darüber hinaus wurde für alle Personen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein neues geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, wodurch sie Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen erwerben.