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Aktuelle Urol 2012; 43(06): 394-395
DOI: 10.1055/s-0032-1332785
DOI: 10.1055/s-0032-1332785
Recht in der Praxis
Abrechnung ambulanter und belegärztlicher Eingriffe – Warum eine Absprache zwischen Urologe und Anästhesist so wichtig ist
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Dezember 2012 (online)

Nach bestimmten ambulanten bzw. belegärztlich durchgeführten Eingriffen können nach Vorschriften des EBM sowohl Anästhesist als auch Urologe Leistungen im Zusammenhang mit der postoperativen Überwachung erbringen und abrechnen. Bisweilen betreuen beide Ärzte die Patienten gemeinsam postoperativ, ohne im Vorfeld geklärt, geschweige denn schriftlich vereinbart zu haben, wer abrechnet. Allerdings schreibt der EBM zur Vermeidung einer Doppelabrechnung ausdrücklich vor, dass die beteiligten Ärzte eine Vereinbarung treffen müssen.