Psychiatr Prax 2013; 40(03): 118-119
DOI: 10.1055/s-0032-1332940
Debatte: Pro & Kontra
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Videoüberwachung in der Psychiatrie – Pro & Kontra

Video Surveillance in Psychiatric Hospitals – Pro & Contra
Klaus zu Hoene
Rechtsanwalt, Senior Consultant Datenschutz und IT-Compliance, intersoft consulting services AG
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. April 2013 (online)

Kontra

Patienten in geschlossenen Abteilungen mit Videokameras zu überwachen, ist eine weitverbreitete Praxis in psychiatrischen Kliniken. Für eine persönliche Überwachung fehlt häufig das Personal. Doch diese Praxis verstößt gegen elementare Grundsätze des Datenschutzes, wegen des erheblichen Kontroll- und Einschüchterungspotenzials der Videoüberwachung. In der Psychiatrie darf sie deshalb nur in Einzelfällen angeordnet werden und ist in Nordrhein-Westfalen sogar gänzlich untersagt.