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Der Klinikarzt 2012; 41(12): 572-574
DOI: 10.1055/s-0033-1333788
DOI: 10.1055/s-0033-1333788
Medizin & Management
Keine Haftung des Arztes trotz groben Behandlungsfehlers – Patient widersetzt sich dringenden ärztlichen Empfehlungen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Januar 2013 (online)
Entgegen der üblichen Regel, dass sich die Beweislast bei einem groben Behandlungsfehler zu Lasten des Arztes umdreht, gilt dies nicht, wenn massives Eigenverschulden des Patienten den Heilungserfolg gefährdet.