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DOI: 10.1055/s-0033-1337559
Projekt zur Integration der Hygieneanforderungen des bayerischen Rahmenhygieneplans für Infektionsprävention in Heimen in den „Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bayern“
Hygiene gewinnt in stationären Pflegeeinrichtungen aufgrund der demographischen Entwicklung an Bedeutung. Der Infektionsschutz ist daher ein gesundheitspolitisches Anliegen. Heime unterliegen der Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Institutionen. Über Methoden, Umfang und Frequenz der Überwachung liegen jedoch keine gesetzlichen Vorgaben vor und hat zu einer großen Vielfalt der Ausgestaltung der infektionshygienischen Begehungen geführt (vgl. Liebl et al. 2012).
In Bayern gibt es seit 2010 ein Konzept für den ÖGD zur standardisierten infektionshygienischen Überwachung von Heimen. Hierzu gehören u.a. vom LGL veröffentlichte „Bayerische Rahmenhygieneplan“ sowie Checklisten mit Begleittexten (vgl. LGL 2012).
Desweiteren wird zur Überprüfung von stationären Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, stationären Hospizen sowie Wohngemeinschaftender ein „Prüfleitfaden“ für die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FAQ) eingesetzt (vgl. GAB 2012).
Ein einheitliches Vorgehen und somit eine umfassende Auswertung des Hygienestatus der Pflegeheime in Bayern konnte bisher noch nicht dargestellt werden. Da zahlreiche Akteure (FAQ, MDK, ÖGD) die Besichtigungen durchführen, kann es zu Schnittstellenproblemen kommen.
Die Arbeit setzt sich mit der Zielsetzung, den „Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bayern“ so weiterzuentwickeln, dass die Aspekte zur Infektionsprävention und des damit in Zusammenhang stehende Hygienemanagement integriert sind, auseinander. Somit ist ein Instrument entwickelt, welches bayernweit eine umfassende, schnittstellenoptimierte und standardisierte Begehung, auch im Bereich der Intensiv- und „Schwerstpflege“, sicherstellt. Mit dem Modellprojekt wird dies durch Implementierung der Hygieneanforderungen (Hygieneüberwachungskonzept) des LGL's in die Matrix der Schlüsselsituationen des Prüfleitfadens unter Beachtung der Schnittstellenproblematik realisiert und die Verwendbarkeit durch Begehungen von Einrichtungen überprüft und Konsequenzen für die Praxis abgeleitet.