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Aktuelle Kardiologie 2013; 2(02): 124-125
DOI: 10.1055/s-0033-1343909
DOI: 10.1055/s-0033-1343909
Verbandsmitteilungen
Sponsoring – Keine Fahrtkosten, keine Übernachtung:
Niedersachsen macht Ernst!
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. April 2013 (online)

Mit Inkrafttreten der neuen Berufsordnung für Niedersachsen (BO-NS) soll nach § 32 Abs. 2 das Sponsoring nunmehr (nur) noch für die Finanzierung des wissenschaftlichen Programms ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen erlaubt sein. Niedersachsen ist damit nicht nur das erste Bundesland, welches eine derartig deutliche Verschärfung seiner Berufsordnung umsetzt, sondern tut dies auch bevor eine entsprechende Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) erfolgt ist, wenn sie denn erfolgen wird.