physiopraxis 2013; 11(04): 14-17
DOI: 10.1055/s-0033-1345284
physiopolitik
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Publikationsdatum:
29. April 2013 (online)

Fortbildungspflicht – Ausschuss entscheidet bei strittigen Fällen

Physiotherapeuten sind ein fortbildungswilliges Völkchen. Ob es Fortbildungspunkte gibt oder nicht, spielt für die meisten weniger eine Rolle. Doch seit Herbst 2006 sind ambulant tätige, kassenzugelassene Leistungserbringer wie Praxisinhaber und fachliche Leiter ambulanter Reha-Zentren oder Tageskliniken in der Fortbildungspflicht: In vier Jahren müssen sie 60 Punkte nachweisen, schreibt der Gesetzgeber vor. Der erste Sammelzeitraum startete am 1.1.2008 und endete am 31.12.2011. Bislang fragten die Kassen nicht nach den Punkten. Doch der Verband der Ersatzkassen (vdek) plant offenbar, nun die Punktekonten der Physiotherapeuten zu überprüfen. Fehlen Punkte, können die Kassen die Vergütungen kürzen. Für die zur Fortbildung verpflichteten Therapeuten heißt das: Punkte zählen. Kommen sie auf weniger als 60 in den vier Jahren, räumen ihnen die Kassen als Kulanz eine Frist von zwölf Monaten ein, um die fehlenden Punkte nachzureichen. Dafür können sie sich entweder frühere Fortbildungen (zwischen 31.10.2006 und 1.1.2008) anrechnen lassen oder spätere (aus Kursen nach dem 1.1.2012). Diese „aktuellen“ Punkte dürfen dann aber nicht mehr dem neuen Sammelzeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2015 zugeordnet werden.

GKV-FINANZENTWICKLUNG 2012

Reserven nehmen zu

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Welche Fortbildungspunkte anerkannt werden, wird sich erst jetzt bei der Prüfung herausstellen. Denn die Vertreter der Kassen und Berufsverbände konnten sich damals bei den Verhandlungen nicht einigen, welche Kurse beispielsweise aus den Bereichen Prävention und Rehabilitation anerkannt werden, und ließen viel Raum für Spekulationen. Einigkeit herrschte bei Fortbildungen zur Verbesserung von Praxisabläufen und Praxisorganisation: Die scheiden aus. Nun haben sich vdek und Berufsverbände darauf geeinigt, bei strittigen Fortbildungen nach Widerspruch des Therapeuten einen Ausschuss entscheiden zu lassen, ob die Punkte zählen. Der Ausschuss setzt sich aus je drei Vertretern der vdek und der Berufsverbände zusammen. Erkennt eine Mehrheit die Punkte nicht an, kann der betroffene Therapeut innerhalb von sechs Monaten die dadurch fehlenden Punkte nachholen. Kommt es im Ausschuss hingegen zu einer Pattsituation, gelten die Punkte als anerkannt. Generell dürfen die Kassen erst nach Ablauf der Sechs- bzw. Zwölfmonatsfrist die Vergütung kürzen.

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