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retten! 2013; 2(2): 84-87
DOI: 10.1055/s-0033-1345594
DOI: 10.1055/s-0033-1345594
Recht & Berufspolitik
Notkompetenz im Rettungsdienst – Theorie und Praxis
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Mai 2013 (online)

Zusammenfassung
Seit über 20 Jahren verwendet man in Deutschland den Begriff„Notkompetenz“ – allerdings hat sich seitdem an der Definitionund den Empfehlungen nicht viel geändert. Was das für denRettungsdienstalltag bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Kernaussagen
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Der Begriff der Notkompetenz wird in keinem Gesetzestext erwähnt.
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Die Stellungnahmen der Bundesärztekammer zur Notkompetenz sind rechtlich unverbindlich und inzwischen medizinisch teilweise überholt.
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Das NotSanG wird zwar mehr Rechtssicherheit bringen, vermutlich aber keine Einheitlichkeit im Maßnahmenkatalog.