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JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2013; 2(03): 116-117
DOI: 10.1055/s-0033-1347944
DOI: 10.1055/s-0033-1347944
Praxis
Auch Minderjährige haben ein Recht auf „Schweigen“
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Juni 2013 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/10.1055-s-00023425/201303/lookinside/thumbnails/10.1055-s-0033-1347944-1.jpg)
Zusammenfassung
Die Auseinandersetzung mit besorgten Eltern gehört für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende zum Alltag. Was aber, wenn der minderjährige Patient ausdrücklich untersagt hat, seine Eltern über seinen genauen Zustand zu informieren? Was hat Vorrang: das Interesse des Jugendlichen an Geheimhaltung oder das Sorgerecht der Eltern? Unser Rechtsexperte Christoph Bork klärt über die Besonderheiten der Schweigepflicht auf.