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ergopraxis 2013; 6(06): 42
DOI: 10.1055/s-0033-1348940
DOI: 10.1055/s-0033-1348940
profession & perspektiven
Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Juni 2013 (online)

» Mein Chef hat Ende 2011 rückwirkend zum April Feiertage bezahlt. Da ich ab Juli in Elternzeit war, habe ich diese Zahlung nicht erhalten. Kann ich dennoch auf die Feiertage bis dahin bestehen? Außerdem war vereinbart, dass mein Chef meine Fobikosten in Überstunden erstattet - verteilt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die ersten beiden Gutschriften erfolgten. Kann ich die dritte trotz Elternzeit geltend machen? «
Ergotherapeutin aus Sachsen