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Psychiatr Prax 2013; 40(07): 401
DOI: 10.1055/s-0033-1349612
DOI: 10.1055/s-0033-1349612
Mitteilungen der BDK
Mitteilungen aus der Bundeskonferenz Deutscher Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK)
Further Information
Publication History
Publication Date:
07 October 2013 (online)
Bericht aus dem Arbeitskreis forensische Psychiatrie der BDK
Lange ist nicht mehr so viel Falsches über den Maßregelvollzug verbreitet worden, wie in diesem Jahr – ausgelöst durch den Fall Gustl Mollath, untermauert durch eine sehr tendenziöse Berichterstattung.
An dieser Stelle soll die Möglichkeit genutzt werden, einige Grundsätze der Unterbringung im Maßregelvollzug, Behandlungsstrategien, Lockerungen und prognostische Fragestellungen darzustellen.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer schweren Straftat, einer chronischen psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung, eine deutliche Verbindung zwischen beidem und eine weiterbestehende Gefährlichkeit.[1]